Härtefallhilfen aufgrund anhaltender Krise verlängern
HotellerieSuisse fordert eine Verlängerung der im Juni auslaufenden Härtefallhilfen bis Ende 2021. Dies ist dringend nötig, um Unternehmen in der anhaltenden Krise zu stützen.
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HotellerieSuisse fordert eine branchenübergreifende Verlängerung des bestehenden Härtefall-Programms bis Ende 2021. Grund dafür sind weiter bestehende Einschränkungen, anhaltende Nachfrageeinbrüche im internationalen Reiseverkehr und die fortdauernde Störung touristischer Wertschöpfungsketten. Ohne finanzielle Zuschüsse können viele Betriebe infolge aufgebrauchter Reserven – namentlich in der Stadthotellerie – die finanziellen Herausforderungen und nötigen Investitionen nicht stemmen.
Die bestehende Härtefallregelung ist für viele Betriebe und Branchen, namentlich aus den Sektoren Tourismus und Events, ein sehr wichtiges Instrument zur Kompensation unverschuldeter, coronabedingter Verluste. Betroffene und anspruchsberechtigte Unternehmen werden für Einbussen entschädigt, die sie in 12 respektive 18 Monaten bis Ende Juni 2021 erlitten haben. Die Probleme werden zu diesem Zeitpunkt aber für viele Unternehmen nicht gelöst sein, da die Covid-Krise andauert und weiterhin Störungen in der Wertschöpfungskette bestehen.
Bereits geltende Anspruchskriterien weiter anwenden
Deshalb fordert HotellerieSuisse den Bundesrat und das Parlament auf, unter Berücksichtigung der Kantone die bestehende Härtefallregelung von Ende Juni 2021 bis Ende Dezember 2021 zu verlängern. Analog zur ausgebauten Kurzarbeitsentschädigung soll die Härtefallhilfe auf 24 Monate ausgedehnt werden. Auch Zweitgesuche sind explizit zu ermöglichen. Die zeitlich ausgeweitete Härtefallregelung soll grundsätzlich allen betroffenen Unternehmen – unabhängig ihrer Grösse und Branchenzugehörigkeit – offenstehen, sofern sie die Anspruchskriterien erfüllen. Dabei können die aktuell gültigen Kriterien, wie etwa die Umsatzverlustgrenze von 40 Prozent, weiterhin zur Anwendung kommen, um Überkompensationen und Missbräuche gezielt zu verhindern. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte sind einem zusätzlichen Bedarf an finanziellen Mitteln klare Grenzen gesetzt.
Nachhaltige Erholung im Tourismus frühestens ab 2022
Im internationalen Tourismus sowie bei Geschäftsreisen ist erst im Verlaufe von 2022 oder gar 2023 mit einer nachhaltigen Erholung zu rechnen. So haben grosse Unternehmen und internationale Organisationen bereits beschlossen, im Jahr 2021 keine Geschäftsreisen durchzuführen. Auch werden internationale Messen nicht stattfinden. Internationale Gäste sind in normalen Zeiten mit einem Logiernächte-Anteil von 55 Prozent eine tragende Stütze im Schweizer Tourismus. Allein mit Gästen aus der Schweiz und dem nahen Ausland können die Verluste nicht kompensiert werden. Betroffen sind nicht nur die grossen Städte wie Zürich, Genf und Basel, sondern auch stark auf internationale Gäste ausgerichtete Destinationen wie Interlaken, Davos oder Engelberg.
Investition in die Zukunft
Die weiterhin stark unterdurchschnittliche Nachfrage und Ertragslage wird viele Betriebe im Hotellerie- und Tourismussektor, die systembedingt niedrige Margen aufweisen, ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erneut vor existentielle Herausforderungen stellen. Weiter fehlen die notwendigen Mittel für mittel- und langfristige Investitionen, die zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit matchentscheidend sind. Von einer schleppenden Erholung ist nicht nur die Hotellerie- und Tourismusbranche stark negativ betroffen, sondern auch deren Zulieferer und der Detailhandel. Vor diesem Hintergrund ist eine Verlängerung der bestehenden Härtefallregelung bis Ende 2021 eine Investition in die Zukunft vieler traditionsreicher Unternehmen, ganzer Regionen und in tausende von Arbeitsplätzen.