Sessionsvorschau und -rückschau

Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften.

Sessionen

Beide Räte

DatumNr. GeschäftEmpfehlung
04.03.25 NR
11.03.25 SR
22.423Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassenAnnahme des Antrages

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat)

In der Herbstsession 2024 hat der Nationalrat beschlossen, die indirekte Presseförderung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse für sieben Jahre von derzeit 30 auf 45 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen. Gleichzeitig entschied er, die jährliche Unterstützung von 20 Millionen Franken für die Verbilligung der Posttarife der Verbandspresse zu streichen. Die Kommission des Ständerates hingegen wollte die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse weiterhin berücksichtigen, wobei die Mehrheit den Beitrag auf 10 Millionen Franken halbieren wollte und eine Minderheit Friedli Esther beantragte, wie bisher 20 Millionen Franken einzusetzen. Die Minderheit setzte sich mit 29:16 Stimmen durch, womit eine weitere Differenz zum Nationalrat geschaffen wurde. In der Differenzenbereinigung beantragt eine Minderheit der KVF-N, dem Ständerat zu folgen und das geltende Recht beizubehalten (Unterstützung von 20 Millionen Franken pro Jahr). HotellerieSuisse empfiehlt, dem Antrag der Minderheit zu folgen. 

 

   

Nationalrat

DatumNr. GeschäftEmpfehlung
04.03.25 23.051Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)Annahme 

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Erstrat)

Die aktuellen Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können zu erheblichen Verzögerungen bei Projekten führen. Um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien zügig voranzutreiben, sollen diese Verfahren vereinfacht und insbesondere beschleunigt werden. Der Bundesrat will so die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie für Übertragungsleitungen schaffen. Insgesamt setzt die Vorlage an den richtigen Hebeln an, um die Verfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Durch das neue kantonale Plangenehmigungsverfahren und die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten auf zwei Instanzen werden die Bewilligungsverfahren voraussichtlich deutlich verkürzt. 

   
17.03.2521.082Zivilprozessordnung. ÄnderungEintreten

Stand der Beratungen: In Kommission des Nationalrats (Erstrat)

Eine inhaltliche Diskussion zur Verbesserung der kollektiven Rechtsinstrumente ist sinnvoll und sollte geführt werden. Der Verband sieht in den erweiterten Möglichkeiten einer Verbandsklage grundsätzlich positive Ansätze. Verbandsklagen können zur Effizienz und Prozessökonomie beitragen. Sie haben eine Präzedenzwirkung und helfen damit bei der Durchsetzung bestehender Regulierungen, insbesondere auch gegenüber grossen Unternehmen oder Institutionen. Die gebündelte Interessenvertretung durch die Verbände schützt die Betroffenen und hilft mit, zukünftige sinnvolle Regulierungen anzustossen. 

   

Ständerat

DatumNr. GeschäftEmpfehlung
03.03.25 23.072MovetiagesetzAblehnung

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat)

Die Stiftung Movetia leistet durch die Förderung von Austausch und Mobilität einen wertvollen Beitrag zu Bildung und Gesellschaft. Ihre jetzige Organisationsform hat sich als tauglich erwiesen. Die einmaligen und wiederkehrenden Kosten einer Umformung zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes erscheinen unverhältnismässig im Vergleich zum Nutzen einer stärkeren Annäherung an die Corporate- Governance-Prinzipien des Bundes. 

   
10.03.2524.3635 MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den TourismusAnnahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat) 

Der MWST-Satz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismussektors. Die Hotellerie ist stark exportorientiert, kann ihre Dienstleistungen jedoch nicht ins Ausland verlagern. Eine Erhöhung des MWST-Satzes würde die Schweiz im Vergleich zu europäischen Nachbarländern, die ebenfalls reduzierte Steuersätze für die Hotellerie anwenden, erheblich benachteiligen. Besonders Gäste aus preissensiblen Märkten wie Deutschland und Italien könnten auf alternative Destinationen ausweichen. Dies würde zu einem Rückgang der Logiernächte und damit zu wirtschaftlichen Einbussen entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette führen. Zudem ist langfristige Planungssicherheit essenziell, um Investitionen und die Entwicklung des Tourismussektors zu gewährleisten. 
Eine unbefristete Fortführung des MWST-Sondersatzes würde der Branche Stabilität geben und Arbeitsplätze, vor allem auch in Randregionen, sichern. Auch die finanzielle Argumentation des Bundesrates, der mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnet, wird relativiert: Langfristig könnten sinkende Gästezahlen und damit wirtschaftliche Einbussen die erwarteten Mehreinnahmen übersteigen.

HotellerieSuisse fordert daher die Annahme der Motion und eine dauerhafte Verankerung des MWST-Beherbergungssatzes, um den Schweizer Tourismus als wichtigen Wirtschaftssektor nachhaltig zu stärken.

   
13.03.2523.4448 Schutz der Schweizer LandesgrenzenAblehnung

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Erstrat) 

Die systematische Kontrolle aller Einreisenden an der Schweizer Grenze würde den Reiseverkehr massiv verlangsamen und den Tourismus stark beeinträchtigen. Lange Wartezeiten schrecken Gäste ab, besonders aus unseren wichtigsten Herkunftsmärkten. Zudem ist die Schweiz auf internationale Besucher angewiesen – restriktive Massnahmen gefährden Arbeitsplätze und die touristische Wertschöpfung. Ein offener und effizienter Grenzverkehr ist daher unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Schweiz zu sichern.

   
19.03.2522.3976
22.3977
Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbietenAnnahme

Stand der Beratungen: In Kommission des Ständerats (Zweitrat) 

HotellerieSuisse unterstützt die Motionen de Quattro (22.3977) und Maitre (22.3976) zur Abschaffung der Interchange Fees bei Debitkartenzahlungen. Die aktuellen Gebühren sind aus Sicht des Verbands ungerechtfertigt, da der Mehrwert neuer Debitkarten – etwa für Online-Zahlungen – primär den Konsumenten zugutekommt, nicht jedoch dem Handel oder den Beherbergungsbetrieben. 
Besonders kritisiert wird, dass die Interchange Fees einseitig von Visa und Mastercard festgelegt werden, wodurch Händler, Restaurants und Hotels höhere Kosten tragen müssen. Die Einigung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit Mastercard wird als unzureichend bewertet, da trotz einer Reduktion weiterhin Gebühren anfallen, die zuvor nicht existierten. 
HotellerieSuisse spricht sich daher für ein vollständiges Verbot der Interchange Fees aus. Alternativ unterstützt der Verband einen Kompromiss mit einer Obergrenze von 0,0 % für Präsenzgeschäfte (Card-Present) und 0,1 % für Online-Transaktionen (Card-not-Present). 

   
19.03.2523.3224 Institutionelle Reform der WettbewerbskommissionAblehnung

Stand der Beratungen: Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen  

Der Motionär möchte unter anderem die Unschuldsvermutung stärken und die Verfahrensdauer der Wettbewerbsbehörde kürzen. Das erste Anliegen wurde jedoch bereits im Rahmen der Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) berücksichtigt, indem die Vermutungstatbestände in Art. 5 Abs. 3 KG enger formuliert wurden. Ausserdem plant der Bundesrat Mitte 2025 eine Vorlage in die Vernehmlassung zu geben, die weitere gezielte Verbesserungen enthält, etwa eine konsequentere Trennung von WEKO und Sekretariat, eine verbesserte Information der beschuldigten Unternehmen und eine Stärkung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. 
Die geforderte Einführung eines Gerichtsmodells würde neue Bürokratie schaffen und die Praxisnähe der Wettbewerbsbehörde schwächen. Die EU-Staaten Österreich und Malta sind die einzigen, die ein Gerichtsmodell anwenden, während andere Staaten wie Schweden, Irland, Dänemark und Finnland einen Wechsel zum Behördenmodell vollzogen haben – Schweden erst kürzlich, um Verfahren zu beschleunigen und deren Effizienz zu steigern. Das bestehende Behördenmodell ist effizienter und ein Wechsel auf das Gerichtsmodell würde die internationale Zusammenarbeit erschweren.

   
19.03.2523.3596Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen RentenalterAnnahme
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Anpassung der AHV-Verordnung tragen gezielt dazu bei, dem akuten Fachkräftemangel in der Beherbergung und Gastronomie entgegenzuwirken. Die Branche ist stark auf qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte angewiesen, doch der Mangel an Fachpersonal stellt eine zunehmende Herausforderung dar. 
Die angestrebten Änderungen sollen insbesondere ältere Arbeitnehmende ermutigen, länger im Berufsleben zu bleiben, indem sie von attraktiveren Rahmenbedingungen profitieren. Eine flexiblere AHV-Regelung könnte es ermöglichen, dass erfahrene Fachkräfte weiterhin im Arbeitsmarkt verbleiben, ohne durch finanzielle Nachteile oder starre Renteneintrittsmodelle benachteiligt zu werden. 
HotellerieSuisse sieht in diesen Anpassungen eine pragmatische Lösung, um dem Personalengpass in der Branche entgegenzuwirken, ohne die Sozialversicherungen übermässig zu belasten. Die Förderung einer längeren Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer trägt dazu bei, Wissen und Erfahrung im Betrieb zu halten, was insbesondere für die Ausbildung und Integration jüngerer Arbeitskräfte von grosser Bedeutung ist. 
   

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