Keine Kompensation um jeden Preis
Die berufliche Vorsorge (BVG) muss dringend saniert werden. Gegenüber dem bundesrätlichen Reformvorschlag äussert HotellerieSuisse in der Vernehmlassung jedoch klare Vorbehalte.
- HotellerieSuisse
- Regionen
- Ostschweiz
- News
- Berufliche Vorsorge
Die Beherbergungsbranche bevorzugt eine zielgerichtete Kompensation der Übergangsgeneration und eine moderate Senkung des Koordinationsabzugs aus Rücksicht auf die beschäftigungsintensiven Branchen.
Der Reformvorschlag des Bundesrates zur beruflichen Vorsorge befindet sich derzeit in Vernehmlassung. Unbestritten ist dabei der Sanierungsbedarf an sich und die dringend nötige Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Bei der Frage, wie und in welchem Umfang die daraus entstehenden Renteneinbussen kompensiert werden sollen, scheiden sich allerdings die Geister. HotellerieSuisse kann dem bundesrätlichen Modell in der vorliegenden Fassung nach eingehender Prüfung nicht zustimmen. Mit knapp 3 Milliarden Franken an Kostenfolgen ist der Preis für das Gastgewerbe zu hoch.
Beherbergungsbranche für zielgerichtete Kompensation der Übergangsgeneration
Während der Bundesrat bei der BVG-Reform die Prämisse einer vollständigen Kompensation ins Zentrum stellt, ist für ertragsschwächere KMU-Branchen mit engem Kostenkorsett naturgemäss das Preisschild entscheidend. HotellerieSuisse präferiert daher ein Reformmodell, das sich auf eine Kompensation der Übergangsgeneration beschränkt. Mittels Sicherheitsfond sollen die von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes hauptsächlich betroffenen 15 Jahrgänge eine Leistungsgarantie für ihre Rente erhalten. Zudem soll der Koordinationsabzug um 25 Prozent gesenkt werden, damit die Rentenansprüche von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tiefen Einkommen künftig aufgebessert werden können.
HotellerieSuisse kritisiert Halbierung des Koordinationsabzugs und Rentenzuschlag
In der Variante des Bundesrates ist eine Senkung des Koordinationsabzugs um die Hälfte sowie ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag vorgesehen. Zum einen hätte die Senkung des Abzugs um 50 Prozent zur Folge, dass gastgewerbliche Betriebe aufgrund ihrer Beschäftigtenstruktur mit einem hohen Anteil an jüngeren Teilzeitarbeitskräften auf einen Schlag viel höhere BVG-Kosten zu tragen hätten. Davon ist eine beschäftigungsintensive Tieflohnbranche wie die Beherbergung ungleich härter betroffen, als es Hochlohnbranchen sind. Kritisch zu betrachten ist zum anderen auch der Rentenzuschlag, der unbefristet ein systemfremdes Element in die zweite Säule einbringen soll und damit bei jeder zukünftigen Reform als Stellschraube für Kompensationen instrumentalisiert werden kann.
HotellerieSuisse wird sich in der anstehenden politischen Debatte in konstruktiv-kritischer Form einbringen.