Mehrwertsteuer in der Beherbergung
Informieren Sie sich in der aktualisierten Broschüre über branchenspezifische Besonderheiten der Mehrwertsteuer. Anhand praxisbezogener Beispiele aus der Hotellerie werden auch Spezialfälle erläutert.
Die Broschüre ist eine Zusammenfassung relevanter mehrwertsteuerrechtlicher Regelungen für die Branche, die in der Broschüre MWST-Branchen-Info 08: Hotel- und Gastgewerbe der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) festgehalten sind.
Die Publikation legt ein besonderes Augenmerk auf wichtige Aspekte der Mehrwertsteuer (MWST), die immer wieder zu Unsicherheiten und Diskussionen führen. Neben den Grundlagen werden auch Themen wie Arrangements und Pauschalen, Taxen und Kommissionen, Vorsteuerabzüge und Buchführung sowie Spezialthemen behandelt. Zudem erhalten Sie Tipps im Umgang mit der MWST. Falls Sie eine umfassende Beratung zum Thema benötigen, finden Sie im Netzwerk der Trusted Consultants von HotellerieSuisse Spezialistinnen und Spezialisten, die Sie im Bereich der MWST unterstützen.
MWST-Steuersätze ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
- Normalsatz: 8,1 %
- Reduzierter Satz: 2,6 %
- Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %
Bitte beachten Sie die Regelung der ESTV für die Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung von Ziffer 2.1:
- Die Beherbergung ist zum bisherigen Steuersatz abzurechnen;
- Die Leistungen im Gastgewerbe (z. B. Silvester-Party) sind zum bisherigen Steuersatz abzurechnen.
Pauschalarrangements über das Jahresende sind pro rata temporis aufzuteilen. Wird nur eine Rechnung erstellt, sind darin die Leistungen des Jahres 2023 und diejenigen des Jahres 2024 auseinanderzuhalten.