Die Zeit für Lockerungen ist reif
HotellerieSuisse begrüsst die geplanten umfassenden Lockerungen der Corona-Massnahmen.
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In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat unter anderem die Aufhebung der Quarantäne und die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung beschlossen. HotellerieSuisse begrüsst die geplanten Lockerungsschritte und spricht sich klar für die Variante 1 aus. Das Beherbergungsgewerbe leidet seit Beginn der Krise stark unter den wirtschaftlichen Folgen der Krise und befürwortet somit eine rasche Aufhebung der Einschränkungen.
«Ich bin sehr froh und erleichtert, dass der Bundesrat mit seinem Entscheid Mut zur Lockerung bewiesen hat. Dies ist gerade auch für unsere Branche ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse.
Mutiges Tempo bei der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne
Heute hat der Bundesrat einige wichtige, wegweisende Entscheidungen gefällt. Bereits ab dem 3. Februar wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt und die Kontaktquarantäne fällt weg. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Lage begrüsst HotellerieSuisse diese Lockerung und vor allem das Tempo, mit dem sie umgesetzt wird. Die Beherbergungsbranche hat vor allem unter der Quarantäneregelung stark gelitten. Die Personalausfälle aufgrund von Isolation und Quarantäne waren sehr hoch. Mit dieser Entscheidung wird sich der akute, corona-bedingte Personalmangel weiter entspannen. Auch die Homeoffice-Pflicht hatte starke Auswirkungen auf die Gastronomie besonders in den Innenstädten. Die sofortige Umwandlung in eine Empfehlung befürworten wir deshalb.
Aufhebung der Massnahmen in einem Schritt erhöht Planungssicherheit
Der Bundesrat hat ebenfalls einen Ausstiegsplan aus der epidemischen Lage vorgestellt. HotellerieSuisse bevorzugt hierbei klar die Variante 1. Angesichts der kontinuierlichen Entspannung der Lage in den Spitälern sollte die Aufhebung der Covid-19-Verordnung in einem einzigen Schritt ab 17. Februar möglich sein. Im Vergleich zu Variante 2 wird die Planungssicherheit für die Branche deutlich erhöht. Denn bei Variante 2 ist nicht klar, ab welchem Datum der Rest der Massnahmen fällt. Die Umsetzung der Regeln ist für die Betriebe mit grossem Aufwand verbunden.
Lockerungen bei der Einreise als wichtiges Zeichen für den Tourismus
Der Bundesrat möchte die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise ab dem 17. Februar aufheben. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen, sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden sollen. Dieser Vorschlag ist sehr erfreulich, denn die komplette Wiederherstellung der Reisefreiheit ist für die Beherbergungsbranche enorm wichtig.
Positives Signal bei der Aufhebung der 2G+-Regel
In beiden vom Bundesrat vorgestellten Varianten fällt die 2G+-Regel per 17. Februar weg, indem sie in Variante 1 komplett aufgehoben und in Variante 2 zu einer 2G-Regel umgewandelt würde. Somit entspricht der Bundesrat einer wichtigen Forderung von HotellerieSuisse. Für die Beherbergungsbranche ist die Umsetzung dieser Vorgabe in der Praxis anspruchsvoll und personalintensiv. Ursprünglich sollte die 2G+-Regel noch bis Ende März gelten. Eine frühere Lockerung ist in jedem Fall begrüssenswert und entlastet die Betriebe.
Anpassungen bei Härtefallverordnung mehrheitlich positiv
Der Bundesrat hat auch die Härtefallverordnung 2022 verabschiedet und er hat sie dabei in wesentlichen Punkten verbessert. So werden die Anforderungen für den Erhalt von Härtefallgeldern nicht wie ursprünglich geplant verschärft. Es gelten die gleichen Mindestkriterien wie bisher. Die Kantone können allerdings – wie bis anhin – zusätzliche Kriterien festlegen. Die Höchstgrenzen wurden für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. CHF unter gewissen Voraussetzungen im Vergleich zum Entwurf deutlich erhöht. Zudem wurde die Dauer der Hilfen nicht gekürzt und beträgt nun definitiv sechs Monate, von Januar 2022 bis Juni 2022. Nicht entsprochen wurde unserer Forderung, dass auch Entschädigungen für den Herbst 2021 mit der neuen Verordnung abgedeckt werden können. Hier gelten die Vorgaben der Kantone aus der bisherigen Härtefallregelung. Dieser Punkt ist bedauernswert, haben doch die meisten Kantone nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Verluste für die zweite Hälfte 2021 über die bisherige Härtefallverordnung zu entschädigen, obwohl ab Herbst starke Einschränkungen galten.