Die Vorschläge des Bundesrates treffen die Beherbergung hart
HotellerieSuisse fordert finanzielle Entschädigungen aufgrund der vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrats.
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Der Bundesrat hat heute eine neue Konsultation eröffnet und stellt einen breiten Massnahmenfächer zur Diskussion. Eines ist klar: Alle Massnahmen werden die Hotellerie hart treffen. HotellerieSuisse fordert den Bundesrat auf, alle Beherbergungsdiensleistungen bei Verschärfungen offen zu halten. Zudem muss der Bundesrat bis zum Entscheid über die Verschärfungen einen konkreten Plan vorlegen, wie die finanzielle Unterstützung bei den zu erwartenden massiven Umsatzverlusten aussehen soll. Der Bund lässt in diesem Punkt alle Fragen offen und erhöht somit die Unsicherheit.
Mit den heutigen Vorschlägen bereitet der Bundesrat harte Massnahmen zur Eindämmung der fünften Welle vor. Egal welche weiteren Massnahmen getroffen werden müssen, sie treffen die Hotellerie und Gastronomie in der Hochsaison ins Mark. «Ferien waren während der gesamten Pandemie in der Schweizer Beherbergung möglich. Wir werden auch unter den aktuellen Umständen alles daran setzen, dass Winterferien in der Schweiz nach wie vor möglich und sicher sind.» sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. «Aber es ist klar, dass die Branche wieder hart getroffen wird.» Bereits bei den letzten Massnahmen gab es eine Stornierungswelle und die Unsicherheit bei den Gästen hat deutlich zugenommen.
Die Beherbergung muss offen bleiben
HotellerieSuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Beherbergung in keiner Variante schliessen möchte. Es ist wichtig, dass alle Beherbergungsdienstleistungen wie Gastronomie, Wellness oder Fitness möglich sind. Alles andere käme einer Teilschliessung gleich. Die Massnahmen, welche bei einer möglichen Variante 2 vorgesehen wären, sollen mit Augenmass umgesetzt werden. Der Verband lehnt demnach Höchstzahlen von Personengruppen am Tisch oder weitere Massnahmen ab, welche Kapazitätsbeschränkungen gleich kommen.
HotellerieSuisse spricht sich für die Variante 1 aus, lehnt aber eine 2G-Plus Regel ab
Wichtig ist für die Branche, dass ein Lockdown verhindert wird und Geimpfte und Genesene nicht eingeschränkt werden. HotellerieSuisse kann eine Verschärfung aufgrund der aktuellen Lage nachvollziehen und spricht sich für die Variante 1 ohne Sitzpflicht aus. Die generelle 2G-Einführung ist bereits eine massive Verschärfung gegenüber den aktuell geltenden Regeln. Zudem würde eine 2G-Plus-Regel negative wirtschaftliche Folgen für die Branche haben, wie Erfahrungen aus Deutschland zeigen. Mit der zusätzliche Auflage für Geimpfte und Genese, einen Test vorzuweisen, besteht die Gefahr, dass ein weiterer Teil der Kunden wegfällt, was für die Beherbergung mit deutlichen Umsatzverlusten verbunden wäre. Weiter stellt der Verband in Frage, ob genügend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Massnahmen sollen zudem bis am 9. Januar befristet werden.
Der Bundesrat muss einen Plan zur wirtschaftlichen Unterstützung vorlegen
«Wir kritisieren scharf, dass der Bundesrat keinen Plan vorlegt, wie die wirtschaftlichen Konsequenzen konkret abgefedert werden sollen», sagt Andreas Züllig. Die Vorschläge des Bundes sind weitere massive staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Die Bekämpfung der Pandemie lastet überdurchschnittlich auf den Schultern von einigen wenigen Branchen. Auch die geplante Home-Office-Pflicht hat indirekt schwere Auswirkungen, welche vor allem die arg gebeutelte städtische Gastronomie und Hotellerie trifft. HotellerieSuisse fordert daher, dass entsprechende Umsatzausfälle kompensiert werden. Das Parlament befürwortet eine Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes, der Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit sowie der Härtefallentschädigung. Der Bundesrat muss nun den Willen der Legislative umsetzen und die entsprechenden Verordnungen so schnell wie möglich verlängern. Ausserdem braucht es gerade bei der Härtefallentschädigung eine grundsätzliche Überprüfung, ob die Bestimmungen der Länge und Schwere der Krise entsprechen. HotellerieSuisse fordert, dass hier rasch Anpassungen erfolgen.
Das aktuelle Testregime für Gäste ist nicht zumutbar
Am 3. Dezember hat der Bundesrat die Quarantäneregelung bei Einreisen aus dem Ausland in die Schweiz zugunsten eines verschärften Testregimes, gültig ab dem 4. Dezember 2021, ersetzt. HotellerieSuisse begrüsste die Abschaffung der Quarantänepflicht ausdrücklich. Das neue Testregime ist jedoch nicht umsetzbar sowie wenig durchdacht und ruft bei Gästen Empörung und Unverständnis hervor. HotellerieSuisse fordert deshalb mit Nachdruck eine digitale nationale Lösung. Bis diese umgesetzt ist, muss der Bund eine Übergangsfrist gewähren. Der Verband begrüsst, dass das strenge Testregime entschärft werden soll. Ein Test ist für den Gast zumutbar. Sollte ein zweiter Test nötig sein, so müssen Touristinnen und Touristen von Gratis-Tests profitieren können.