Zweitwohnungen: Hotellerie fordert mehr Flexibilität
In seinem Bericht über die negativen Folgen des ZWG zeigt der Bundesrat eine passive Haltung. HotellerieSuisse hingegen sieht dringenden Handlungsbedarf.
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Der Bundesrat hat letzten Mittwoch seinen Bericht über die Folgen des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vorgelegt.
Er sieht keine Anpassung des ZWG an die Marktgegebenheiten vor, obwohl dieses unerwartete negative Auswirkungen auf die Bergregionen hatte. So untersagt das Gesetz den vollständigen Umbau von Hotels zu Ferienwohnungen. Diese Vorgabe hat sich für den Tourismus in den Bergregionen seit der Einführung 2016 kontraproduktiv auf dessen nachhaltige Entwicklung ausgewirkt. Sie ist der Erhaltung der Landschaft in keiner Weise dienlich. HotellerieSuisse befürwortet deshalb eine Änderung des Gesetzes wie es bereits mehrere parlamentarische Vorstösse verlangen.
In seinem am 12. Mai veröffentlichten Evaluationsbericht über die Folgen des Zweitwohnungsgesetzes räumt der Bundesrat ein, dass das aktuelle Gesetz für die Bergregionen negative Folgen hat. Dennoch kommt er zum Schluss, dass nichts unternommen werden sollte, da der Immobilienmarkt in den Bergregionen von zahlreichen Faktoren abhängig sei, die sich seit der Inkraftsetzung des Gesetzes im Jahr 2016 ständig ändern.
Beherbergungsbranche fordert nötige Anpassungen
HotellerieSuisse teilt die passive Haltung des Bundesrats nicht. Zurzeit können gemäss Artikel 8 des ZWG Umnutzungen von Hotels nur zu maximal 50 Prozent erfolgen. Dieser aus der parlamentarischen Debatte hervorgegangene Artikel ist in der Praxis nicht anwendbar. Kein Hotel in der Schweiz konnte unter diesen Bedingungen umgebaut werden. Denn ein Hotelbetrieb, der auf 100 Prozent seiner Nutzfläche nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann, wird nicht wirtschaftlicher, wenn seine Nutzfläche um die Hälfte reduziert wird. Ausserdem unterliegen Betreiber und Eigentümer von heute unrentablen Hotelbetrieben, welche innovative Wege gehen wollen, diskriminierenden administrativen Anforderungen.
Artikel 8 muss aufgehoben werden
HotellerieSuisse fordert deshalb die Aufhebung von Artikel 8 und eine grössere Flexibilität für die Kantone bei der Beurteilung solcher Fälle und der Zweitwohnungsthematik generell. Die Umnutzung kleiner, unrentabler Hotels im Dorfzentrum als Zweitwohnungen wäre für die Gemeinden zahlreicher Regionen ein Gewinn. Zudem brächten die wenigen dadurch geschaffenen Wohnungen den entsprechenden Orten ein willkommenes Zusatzeinkommen, ohne die Landschaft unter Druck zu setzen. Diese Gebäude bestehen bereits und sind Teil der im Raumplanungsgesetz vorgesehenen Verdichtung. Die parlamentarische Initiative 20.499 von Nationalrat Franz Ruppen ist diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung. HotellerieSuisse unterstützt zudem eine Vereinfachung der Regeln und weniger Bürokratie bei deren Anwendung, welche den Bewohnern der Bergregionen dienen würde. Dies fordert die Motion 19.3530 von Nationalrat Martin Candinas.
Auch die Empfehlung des Bundesrats, die Definitionen der Nutzflächen zwischen der Lex Weber und der Lex Koller anzugleichen, erachtet HotellerieSuisse als völlig unzureichend. Der Verband ist erstaunt, dass das Bundesamt für Raumentwicklung 18 Monate braucht, um diese Begriffe zu klären.