Nächstes Jahr treten die Bestimmungen über den sogenannten Care-Urlaub in Kraft. Dieser ermöglicht Angestellten, Beruf und Angehörigenbetreuung besser zu vereinbaren. Eingeführt wurde die Massnahme vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels sowie dem Ziel des Bundes, die Erwerbsbeteiligung hoch zu halten.
Am 1. Januar 2021 und 1. Juli 2021 treten neue Bestimmungen des Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes zum sogenannten Care-Urlaub in Kraft. Ab Januar müssen Arbeitgebende den Arbeitnehmenden gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds gewähren. Der Urlaub ist auf die für die Betreuung erforderliche Dauer begrenzt, beträgt jedoch höchstens drei Tage pro Ereignis. Ausser bei Kindern beträgt der Anspruch höchstens zehn Tage pro Jahr. Für diesen Urlaub sind Arbeitgebende zu 100 Prozent lohnzahlungspflichtig. Ab Juli 2021 wird zudem ein Betreuungsurlaub eingeführt, wenn ein Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Der Urlaub ist auf 14 Wochen beschränkt und daran gekoppelt, ob die Arbeitnehmenden Anspruch auf eine sogenannte Betreuungsentschädigung der EO haben. Innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten kann dieser Urlaub während maximal 14 Wochen – am Stück oder tageweise – bezogen werden. Dieser Urlaub wird über die EO zu 80 Prozent bezahlt.