MwSt: Wichtige Impulse durch erleichterte Package-Angebote
Für die Bildung von Packages gibt es künftig MwSt-Vereinfachungen. Das Parlament hat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen.
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Zur Freude der Beherbergungsbranche hat der Ständerat heute eine Motion von Stephan Engler zur Stärkung der Package-Angebote definitiv an den Bundesrat überwiesen. Die Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei kombinierten Leistungsangeboten wirkt sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung im Tourismussektor aus. Gemeinsam vermarktete Leistungen fördern die Kooperationen und sind bei Konsumenten sehr beliebt. Erfreulicherweise hat der Ständerat zudem Hans Stöcklis Motion zur Förderung von Schweiz-Reisen durch ausländische Anbieter angenommen.
Die heute angenommene Motion 18.3235 von Ständerat Stephan Engler (CVP, GR) vereinfacht die Bildung von Packages und stärkt damit Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette. Gemäss geltendem Recht kann eine Leistungs- oder Produktkombination gesamthaft zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz (2,5 Prozent bzw. 3,7 Prozent) angeboten werden, wenn mindestens 70 Prozent des Package aus Leistungen bestehen, die einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Mit der im Vorstoss geforderten Herabsetzung der Grenze von 70 auf 55 Prozent können mehr Leistungen in ein Package inkludiert werden. Dadurch wird das Packageangebot zum Vorteil der Kunden und Anbieter vereinfacht, in vielen Fällen sogar erst möglich gemacht.
Kooperation und Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus stärken
«Stärkungen der Kooperation zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sind - insbesondere im Tourismus - wirtschaftlich sinnvoll und politisch gewünscht», betont Motionär Stephan Engler. Gemeinsam vermarktete Leistungen entsprechen der Tourismusstrategie des Bundes und sind bei Konsumenten sehr beliebt. Aus der geforderten Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes ergeben sich für die Tourismuswirtschaft wichtige Impulse, die vor dem Hintergrund der Corona-Krise umso bedeutender sind. Die Vereinfachung bei Package-Angeboten ohne steuerliche Nachteile vergössert die unternehmerischen Spielräume für Anbieter.
Keine Belastung der Staatskasse und kein Gewinnabfluss ins Ausland
Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wirkt sich die Massnahme positiv auf die Wertschöpfung aus, da nebst der Hotellerie zahlreiche andere Branchen wie der Detailhandel, Floristen, Bäckereien oder die Seilbahnen profitieren. Die Staatskasse wird dank einer zu erwartenden Nachfragestimulierung kaum belastet werden. Gewinn- und Leistungsabflüsse ins Ausland können überdies gezielt unterbunden werden, indem die Massnahme nur bei inländischen Leistungen Anwendung findet. Diesem vom Nationalrat eingebauten Zusatz hat der Ständerat heute zugestimmt und die Motion damit definitiv überwiesen. Nun ist der Bundesrat gefordert, das Motionsanliegen rasch gesetzlich umzusetzen.
Ergänzend: MwSt-Befreiung ausländischer Reiseanbieter
Zusätzlich begrüsst HotellerieSuisse den heutigen Ständeratsentscheid zur Annahme der Motion 18.4194 von Hans Stöckli. Der Vorstoss des Berner SP-Ständerats fordert zwecks Ankurbelung des Schweizer Tourismus ausländische Reisebüros von der Mehrwertsteuer in der Schweiz zu entlasten, wie dies bereits vor einer Verordnungsänderung 2018 teilweise der Fall war. In den letzten Jahren hatten sich viele kleinere Reiseanbieter aus dem Schweiz-Geschäft zurückgezogen, weil Steuern und Regulierungskosten deren Marge überschritten. Damit entstanden einerseits Einbussen für die Schweizer Tourismuswirtschaft im Umfang von etwa 60 Millionen und Steuerausfälle in der Höhe von circa 10 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat diesem wichtigen Anliegen im Vorentwurf des teilrevidierten Mehrwertsteuergesetzes bereits Rechnung getragen. In einem nächsten Schritt ist der Nationalrat am Zug, der am 17.12. über die gleichlautende Motion 18.4363 von SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal (BE) befindet.