Stimmfreigabe bei zweiwöchigem Vaterschaftsurlaub
Da sich Vor- und Nachteile des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs die Waage halten, hat HotellerieSuisse die Stimmfreigabe beschlossen.
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Die Verbandsleitung von HotellerieSuisse hat weitere Parolen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September gefasst. Bezüglich der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs hat der Verband Stimmfreigabe beschlossen, während er die Initiative für vier Wochen ablehnt. Diese Abstimmungsempfehlung ergänzt die Nein-Parole zur Kündigungsinitiative, welche bereits im Herbst 2019 gefällt wurde.
Nach eingehender Beratung beschliesst die Verbandsleitung von HotellerieSuisse, auf eine Pro- oder Contra-Empfehlung beim zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu verzichten. Sorgfältige Abwägungen zu Vor- und Nachteilen des Gegenvorschlags haben zur Stimmfreigabe und zum Verzicht auf ein spezifisches Signal geführt. Vielmehr sollen den Mitgliedern die Chancen und Risiken der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs transparent aufgezeigt werden.
Veränderte Familienmodelle und Kostenfolgen
Mit der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs wird dem gesellschaftlichen Trend zu veränderten Familienmodellen Rechnung getragen. Im Gegenzug löst die neue Sozialleistung auf betrieblicher Ebene beträchtliche Zusatzkosten von rund 224 Millionen Franken aus, welche die Lohnbeiträge weiter verteuern. Für die Beherbergungsbranche ist angesichts schmaler Margen und der Corona-Krise jeder Kostenschub eine weitere Herausforderung. Ausserdem ist der Urlaub mit zusätzlichem Organisationsaufwand für den kurzfristigen Ersatz von Mitarbeitern verbunden. Deshalb bevorzugt HotellerieSuisse im Prinzip eine Lösung auf Ebene der Sozialpartnerschaft.
Chancen und Risiken halten sich die Waage
Eine nicht repräsentative Umfrage unter den Mitgliedern von HotellerieSuisse, welche vor der Corona-Krise erhoben wurde, kam zum Schluss, dass sich Befürworter und Gegner des Vaterschaftsurlaubs ungefähr die Waage halten. Obwohl sich die Stimmungslage unter den Mitgliedern aufgrund der coronabedingten Krise sicher verändert hat, geben die Resultate der Februar-Befragung dennoch einen Hinweis darauf, dass die Meinungen auseinandergehen. Dieses Stimmungsbild ist zu berücksichtigen, weshalb beim Gegenvorschlag die Stimmfreigabe als logische Konsequenz resultiert. Angesichts der doppelt so hohen Kostenfolgen bei Einführung eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs lehnt HotellerieSuisse die Volksinitiative hingegen ab.
Nein-Parole zur Kündigungsinitiative von Herbst 2019
Mit den Entscheiden der Verbandsleitung vom 26. Juni 2020 komplettiert HotellerieSuisse die Empfehlungen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020. An diesem Urnengang wird nebst der Einführung eines zwei- oder vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs über vier weitere Vorlagen abgestimmt. Die Nein-Parole zur Kündigungsinitiative hatte der Branchenverband für Beherbergung bereits im Herbst 2019 beschlossen und kommuniziert. Eine Annahme der so genannten Begrenzungsinitiative wäre für den Schweizer Wirtschaftsstandort und ganz speziell den Tourismus desaströs. Keine Stellung bezieht HotellerieSuisse hingegen zum Jagdgesetz, den Kinderdrittbetreuungskosten und der Kampfjetbeschaffung, da die Branche nicht direkt betroffen ist.
Inhalt von Initiative und Gegenvorschlag
Die Volksinitiative verlangt, dass Väter einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten, der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt würde. Der Einkommensersatz würde wie bei der Mutterschaftsentschädigung 80 Prozent des Einkommens betragen, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Analog finanziert, verlangt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zwei Wochen Urlaub für Väter. Gegen den Beschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen.