Lex Booking: Umsetzungsvorschlag geht in richtige Richtung
Nach über drei Jahren des Wartens hat der Bundesrat heute endlich einen Umsetzungsvorschlag zum Verbot von Paritätsklauseln vorgelegt.
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Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Lex Booking eröffnet (Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Er kommt damit dem Auftrag des Parlaments endlich nach. Damit ist der Weg frei, um Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen (OTA) und Beherbergungsbetrieben zu verbieten. HotellerieSuisse begrüsst die Stossrichtung des Vorschlags, verlangt aber Präzisierungen.
Das Parlament hat im September 2017 mit überwältigender Mehrheit eine entsprechende Motion des Ständerates Pirmin Bischof (CVP/SO) angenommen, die den Bundesrat beauftragte, ein Verbot von Paritätsklauseln gesetzlich zu regeln. HotellerieSuisse begrüsst die Stossrichtungen des bundesrätlichen Umsetzungvorschlages. Sie spiegeln im Grundsatz die Forderung des Verbands wieder. Dennoch werden Präzisierungen nötig sein. Der Verband wird sich im Rahmen der Vernehmlassung, die bis am 26. Februar 2021 läuft, detailliert äussern.
Paritätsklauseln schaden dem Wettbewerb
Paritätsklauseln im Online-Buchungsmarkt, insbesondere das Verbot für Hotelbetriebe auf ihrer eigenen Website den günstigsten Preis anzubieten, sind wettbewerbsverzerrend. Unabhängige Studien haben in den letzten Jahren die schädlichen Auswirkungen der Paritätsklauseln auf den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Buchungskanälen und den Beherbergungsbetrieben aufgezeigt. Wettbewerb wird vor allem durch die Preissetzungsfreiheit – also die freie Preisgestaltung der Unternehmen – gewährleistet. Aktuell schränken die von den OTA einseitig zu ihren Gunsten festgeleten Geschäftsbedingungen die Freiheit der Hotels bei ihrer Preisgestaltung ein.
Das Verbot der Paritätsklauseln hat positive Effekte
Die wichtigsten Mitbewerber der Schweiz – Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien – haben die Preissetzungsfreiheit wiederhergestellt. Auch das belgische Parlament hat Paritätsklauseln einstimmig verboten. Diese Länder generieren 50 Prozent der europäischen Logiernächte. Im Ausland zeigten die gemachten Erfahrungen, dass der günstigste Buchungskanal, also die hoteleigene Website, nach dem Verbot wieder zum Preisleader wurde. Der Gast profitiert dadurch von echten Marktpreisen. OTA werden dabei nicht benachteiligt. Im Gegenteil: Seitdem die Betriebe ihre unternehmerische Freiheit zurückgewonnen haben, nutzen sie auch OTA öfters als Vertriebskanal. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen somit eindrücklich eine Win-Win-Situation auf.
Nicht nur Preisparitätklauseln müssen verboten werden
HotellerieSuisse setzt sich für ein Verbot aller Paritätsklauseln ein, welche die Beherbergungsbetriebe in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken. Neben den Preisbindungen sind dies auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. OTA haben durch die besonderen Effekte digitaler Märkte eine grosse Marktmacht, die sie zuungunsten der Beherbergungsbetriebe ausnutzen. Um die massiven Abhängigkeiten zu reduzieren, die Verhandlungsmacht der Betriebe zu stärken sowie Innovationen zu fördern, ist ein Verbot aller Paritätsklauseln zielführend. Weiter muss jegliche indirekte Bestrafung zur Umgehung des Verbots der Paritätsklauseln seitens der OTA (zum Beispiel durch Bestrafung im Ranking) gegenüber den KMU-Betrieben unterbunden werden.