Initiativkomitee zieht Fair-Preis-Initiative bedingt zurück
Erfolg im Kampf gegen Hochpreisinsel Schweiz: Parlament einigt sich auf wirkungsvollen Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative.
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Der indirekte Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative steht: Der Nationalrat hat heute die letzten beiden Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Das Initiativkomitee erachtet die beschlossenen Gesetzesänderungen als ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen überhöhte Preise in der Schweiz und wird deshalb die Fair-Preis-Initiative zurückziehen, falls das Parlament am nächsten Freitag in der Schlussabstimmung den Gegenvorschlag annimmt und es kein erfolgreiches Referendum gibt.
Erfolg im Kampf gegen überhöhte Preise in der Schweiz: Der Nationalrat hat heute beim indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative die beiden letzten verbliebenen Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.
Abhängige Unternehmen können sich künftig gegen Missbräuche wehren
Kernstück des Gegenvorschlags ist eine Ergänzung des Kartellgesetzes: Wenn Unternehmen aus der Schweiz von einer Ware oder Dienstleistung eines bestimmten Anbieters abhängig sind, weil es keine zumutbare Ausweichmöglichkeit gibt, können sie sich nun an die Wettbewerbskommission wenden, falls der Lieferant seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich ein Lieferant weigert, ein abhängiges Unternehmen aus der Schweiz im Ausland zu den dort geltenden Preisen und Bedingungen zu beliefern und stattdessen auf den Generalimporteur in der Schweiz verweist, der nur zu höheren Preisen verkauft. Diese Praxis ist derzeit weit verbreitet, führt zu höheren Produktionskosten der Unternehmen und trägt damit zu den überhöhten Preisen in der Schweiz bei. Das geänderte Kartellgesetz sieht nicht nur Verbesserungen für abhängige Nachfrager, sondern auch für abhängige Lieferanten vor, die einem marktmächtigen Abnehmer im In- oder Ausland gegenüberstehen, der seine Stellung missbraucht und sich unzulässig verhält. Roland Goethe, Präsident von Swissmechanic Schweiz, begrüsst diesen Schritt: «Ob als Nachfrager oder Lieferant: Kleine und mittlere Unternehmen sind nun endlich besser geschützt, wenn sich grosse Konzerne missbräuchlich verhalten.»
Diskriminierung im Online-Handel wird gestoppt
Das Parlament will auch gegen Preisdiskriminierungen im Online-Handel vorgehen. Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen will, wird oft auf die Schweizer Website des Anbieters umgeleitet, auf der die Preise dann häufig massiv höher sind. Dieses sogenannte Geoblocking wird nun grundsätzlich verboten, «Einkaufen wie Einheimische» heisst die neue Devise: Konsumenten und Unternehmen aus der Schweiz müssen von ausländischen Online-Shops künftig gleichbehandelt werden wie einheimische Nachfrager. Wer beispielsweise in Frankreich oder Italien online ein Auto mietet, eine Ferienwohnung bucht oder ein Ticket für ein Konzert, eine Sportveranstaltung oder einen Freizeitpark kauft, muss künftig zu den dort gültigen Konditionen bedient werden. «Heute bezahlen Konsumenten und KMU aus der Schweiz für die genau gleichen Produkte und Dienstleistungen oft massiv mehr als im Ausland. Das Geoblocking-Verbot sorgt nun endlich für faire Preise im Online-Handel», sagt Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin des Konsumentenschutzes.
Bedingter Rückzug der Volksinitiative
Die Initianten der Fair-Preis-Initiative begrüssen den Gegenvorschlag des Parlamentes: «Wir erachten die vorgesehenen Gesetzesänderungen als ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen überhöhte Preise in der Schweiz. Wenn der Gegenvorschlag nächsten Freitag vom Parlament in der Schlussabstimmung angenommen wird, werden wir die Fair-Preis-Initiative zurückziehen», sagt Casimir Platzer, Präsident GastroSuisse, stellvertretend für das Initiativkomitee. Dabei würde es sich um einen «bedingten Rückzug» handeln. Er wäre nur wirksam, wenn gegen den indirekten Gegenvorschlag des Parlamentes kein Referendum zustande käme oder das Referendum in einer Volksabstimmung scheitern würde.
Falls der indirekte Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung angenommen wird und kein Referendum zustande kommt, können die Gesetzesänderungen rasch in Kraft treten; der Bundesrat bestimmt den genauen Zeitpunkt.