HotellerieSuisse begrüsst Öffnungsschritte im Grundsatz
Die vollständige Öffnung von Restaurants soll per 31. Mai erfolgen. Weiter wird die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängert.
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HotellerieSuisse begrüsst im Grundsatz die heute angekündigte Öffnung der Restaurant-Innenbereiche, fordert allerdings, dass diese früher erfolgt. Die Schutzmassnahmen müssen sich an den bewährten Regeln orientieren. Verschärfungen lehnt der Verband ab. Die Pläne, die Quarantäneregelungen und Reisebeschränkungen für geimpfte und genesene Personen aufzuheben, ist für die Erholung des Tourismus zentral. Jedoch müssen getestete Personen gleiche Rechte bekommen. Gleichzeitig zeigt sich der Verband erfreut über die Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate.
Mit den heute in die Konsultation gegebenen Öffnungsschritten hat der Bundesrat erste wichtige Weichen für die Rückkehr in die Normalität gelegt. Da der Bundesrat in der Vergangenheit immer wieder betont hat, dass Öffnungsschritte rascher erfolgen können, wenn sich die epidemiologische Lage positiv entwickelt, hätte sich HotellerieSuisse allerdings mutigere Entscheide erhofft.
Restaurant-Innenräume bereits früher öffnen
Deshalb fordert HotellerieSuisse, dass die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants spätestens am 26. Mai 2021 erfolgt. Wichtig ist zudem, dass die Schutzkonzepte praxistauglich sind und auf die bewährten Regelungen setzen, welche Gastronomen und Gäste kennen und mittragen. Dies ist gemäss den heutigen Vorschlägen nicht überall der Fall. HotellerieSuisse fordert deshalb, dass die Gäste auch in Innenräumen die Maske nur bis zum Tisch tragen müssen und diese ablegen können, wenn sie am Platz sitzen. Weiter sollen nur von einer Person einer Gästegruppe die Kontaktdaten erfasst werden müssen. Auch die Regelung von maximal vier Personen pro Tisch ist nicht praktikabel. Vielmehr soll die Gästegruppe flexibler ausgelegt werden, damit Familien- und Seminaressen einfacher durchgeführt werden können.
Die Rücknahme der realitätsfernen Regelung des BAG zur Maskentragepflicht am Tisch auf Terrassen begrüsst HotellerieSuisse dagegen.
Rasch nächste Öffnungen angehen
Bleibt die epidemiologische Lage Anfang Juni positiv, sollen Abstände innerhalb einer Gästegruppe reduziert werden dürfen. Auch soll innerhalb einer Gästegruppe die stehende Konsumation erlaubt (Apéros, Stehlunch) und das Tanzverbot aufgehoben werden. Gerade in den Monaten Juni bis August finden eine Vielzahl von Familienfeiern wie Hochzeiten statt. Die Forderungen stehen im Einklang mit den bewährten Lockerungen von Mai bis Juni 2020 nach dem ersten Lockdown.
Reisefreiheit wiederherstellen – internationalen Tourismus ankurbeln
Eine nachhaltige Erholung der Branche ist nur möglich, wenn die touristische Nachfrage im In- und Ausland wieder deutlich anzieht. Der Bundesrat hat heute ein erstes wichtiges Zeichen gegeben. Jedoch dürfen getestete Personen, die in die Schweiz einreisen möchten, nicht diskriminiert werden. Wie beim Covid-Zertifikat angedacht, muss die Reisefreiheit für getestete, geimpfte und genesene Personen gelten. Gleichzeitig muss der Bundesrat prüfen, wie die Reisebeschränkungen für interkontinentale Reisen bei Ländern mit guter epidemiologischer Lage gelockert werden können. Es braucht jetzt ein klares Bekenntnis für die Sommerferien in der Schweiz, damit nebst inländischen auch ausländische Gäste ihre Reiseplanung beginnen können. Die Planungssicherheit ist auch für die Transportdienstleister und weitere Akteure der touristischen Wertschöpfungskette wichtig. Nur so erhält die stark angeschlagene Beherbergungsbranche in den Städten Planungssicherheit für die anstehende Sommersaison.
Kurzarbeit auf 24 Monate verlängert
Im März 2021 erteilte das Parlament im Covid-Gesetz dem Bundesrat die Ermächtigung, die Bezugsdauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu erhöhen. Damit wurde eine wichtige Forderung des Verbandes umgesetzt. Heute hat der Bundesrat diesen wichtigen Schritt für die Krisenbewältigung angekündigt. Aufgrund der bereits erlittenen massiven Einbussen im Jahr 2020 und den düsteren Aussichten für das gesamte Jahr 2021 werden die Betriebe nach wie vor auf Kurzarbeit angewiesen sein, damit eine Entlassungswelle verhindert werden kann. Die Stellensuche ist in der Branche stark erschwert. Die Erhöhung der Abrechnungsperioden auf 24 Monate kann verhindern, dass Personen in der Arbeitslosigkeit landen, die in der Branche und den Betrieben in normalen Zeiten dringend gebraucht werden und gibt den Unternehmen Planungssicherheit. Dazu ist aber unumgänglich, dass auch die übrigen Erleichterungen im Bereich Kurzarbeit bis Ende 2021 weitergeführt werden. Zur dringend geforderten Verlängerung der Ende Juni auslaufenden Härtefallregelung hat sich der Bundesrat heute leider nicht geäussert. HotellerieSuisse fordert diesen auf, bis Ende Mai Klarheit zu schaffen und die Härtefallhilfen bis mindestens Ende 2021 zu verlängern.