Beherbergung spricht sich gegen Biodiversitätsinitiative aus
Die Biodiversitätsinitiative ist unverhältnismässig. Sie würde vor allem ländlichen Beherbergungsbetrieben schaden und ihr Entwicklungspotenzial einschränken.
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HotellerieSuisse hat die Nein-Parole zur Biodiversitätsinitiative beschlossen. Die Umsetzung neuer Schutzmassnahmen und Auflagen würde zu erhöhten Betriebskosten führen, insbesondere für Beherbergungsbetriebe in ländlichen und naturnahen Gebieten. Für die BVG-Reform, die ebenfalls am 22. September 2024 zur Abstimmung kommt, hat der Verband bereits im vergangenen September die Ja-Parole gefasst.
Die Regionalverbandskonferenz von HotellerieSuisse, bestehend aus der Verbandsleitung und den Präsidenten der Regionalverbände, hat die Nein-Parole zur Biodiversitätsinitiative gefasst. Der Verband ist überzeugt, dass die aktuellen Möglichkeiten im Biodiversitätsschutz zielgerichtete Lösungen erlauben, die sich an regionale Gegebenheiten anpassen lassen. «Die Initiative würde den Tourismus in ländlichen Regionen stark einschränken und die Entwicklungsmöglichkeiten der Beherbergungsbetriebe beeinträchtigen», sagt HotellerieSuisse-Präsident Martin von Moos.
Massvollen Biodiversitätsschutz fortsetzen
HotellerieSuisse erkennt die Bedeutung des Schutzes von Lebensräumen und Artenvielfalt an, ist jedoch der Ansicht, dass bereits vielfältige Massnahmen bestehen und die Schweiz ihre Verantwortung – auch im Rahmen internationaler Verpflichtungen – wahrnimmt. Die Initiative könnte durch strengere Bauvorschriften die Weiterentwicklung oder den Neubau von Projekten erschweren, was zu einem Wettbewerbsnachteil der Schweizer Beherbergungsbetriebe führen und den Schweizer Tourismus schwächen würde.
Flexibilität der Kantone erhalten
HotellerieSuisse ist zudem stark auf unterschiedliche Gegebenheiten in den Regionen der Schweiz sensibilisiert und überzeugt, dass regionale Lösungsansätze oftmals am wirkungsvollsten sind. Die Initiative würde die Flexibilität der Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung des Biodiversitätsschutzes einschränken und somit einen grossen Vorteil der jetzigen Regelung untergraben. Zudem würden Berichtspflichten die Betriebe mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belasten, was besonders kleine Betriebe aufgrund des Fachkräftemangels vor Herausforderungen oder Mehrkosten stellen würde.
Für eine zukunftsorientierte Altersvorsorge
Bereits im vergangenen September hat HotellerieSuisse die Ja-Parole zur Reform der beruflichen Vorsorge gefasst. Trotz Mehrkosten für die Beherbergungsbetriebe sieht der Verband die Reform als einen wichtigen Schritt hin zur Sicherung der Renten. Die BVG-Reform sieht eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes und eine Anpassung der Beitragssätze vor. Diese Massnahmen sind entscheidend, um den demografischen Herausforderungen in der Schweiz zu begegnen und die Stabilität der Altersvorsorge zu sichern. Durch Kompensationsmassnahmen wird zudem sichergestellt, dass das Leistungsniveau der Renten erhalten bleibt. «Die Beherbergungsbranche ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Rentenansprüche ihrer Mitarbeitenden zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Arbeitgebenden in einem vertretbaren Rahmen zu halten», sagt Martin von Moos.
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