Gute Nachrichten bei der Kurzarbeit: Die Überstundenregelung bleibt im summarischen Covid-Verfahren vereinfacht.
HotellerieSuisse hat in Zusammenarbeit mit SGS ein neues Label für ein messbares Reinigungs- und Desinfektionsmonitoring lanciert.
Ab sofort können Sie vom BAG Kampagnenmaterial herunterladen und so Ihre Gäste und Mitarbeitenden daran erinnern, dass das Coronavirus immer noch da ist und die Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin beachtet werden müssen.
Ab dem 1. September gelten wieder die ursprünglichen Regelungen zur Kurzarbeit. Am 12. August hat der Bundesrat jedoch einige Ausnahmen beschlossen.
Ab dem 1. September 2020 gelten wieder die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse und Swiss Catering Association haben gemeinsam das Schutzkonzept für das Gastgewerbe auf die Gesichtsvisiere hin geprüft.
HotellerieSuisse nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Gesetzes zu Covid-19-Krediten und fordert einmal mehr zusätzliche Unterstützungen für Beherbergungsbetriebe in Härtefällen.
Mit dem Hospitality Summit ruft der Verband einen Leuchtturmanlass für die Branche ins Leben, mit dem Ziel, Orientierung und Perspektiven zu schaffen.