Verlängerung EO-Entschädigung mit erfreulicher Ausweitung
Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige wurde bis 30. Juni 2021 verlängert und gilt neu auch für indirekt Betroffene und arbeitgeberähnliche Personen.
Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige wurde bis 30. Juni 2021 verlängert und gilt neu auch für indirekt Betroffene und arbeitgeberähnliche Personen.