Berufsabschluss für Erwachsene – Art. 31 & 32
Haben Sie Mitarbeitende mit viel Berufserfahrung aber ohne Berufsabschluss? Ermöglichen Sie diesen einen Abschluss mit Art. 31 & 32.
Haben Sie Mitarbeitende mit viel Berufserfahrung aber ohne Berufsabschluss? Ermöglichen Sie diesen einen Abschluss mit Art. 31 & 32.