Gefährdung des Schengen-Abkommens bedroht die Branche
Die Verbandsleitung von HotellerieSuisse hat einstimmig die JA-Parole zum revidierten Waffengesetz beschlossen. Nur bei Annahme der Revision bleibt die Schweiz Mitglied des Schengen-Abkommens und des europäischen Visaverbunds.
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Mit der bereits an der gestrigen Medienkonferenz von Schweiz Tourismus angekündigten Haltung folgt der Verband sowohl den JA-Parolen des Bundesrats als auch übriger touristischer Verbände. Denn sollte das revidierte Waffengesetz in der Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019 abgelehnt werden, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen und damit auch aus dem europäischen Visaverbund. Damit wären für die Schweizer Wirtschaft im Allgemeinen und den Tourismus im Besonderen gravierende Nachteile verbunden.
Erleichterte Visabestimmungen als Erfolgsfaktor für Schweizer Wirtschaft
Gäste aus Fernmärkten müssen dank dem Schengen-Abkommen für die Schweiz kein separates Visumsverfahren mehr durchlaufen. Die Nachteile eines Ausschlusses aus dem Visaverbund liegen für hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig daher auf der Hand: «Wird der Visaprozess für Touristen aus Fernmärkten verkompliziert, würden viele die Schweiz aufgrund des finanziellen und administrativen Zusatzaufwands auf ihrem Europatrip auslassen – zumal sie überwie-gend nur wenige Tage in der Schweiz bleiben». Dem Tourismus drohen dadurch gemäss aktueller Studie des Bundes mittelfristig jährliche Umsatzeinbussen von über einer halben Milliarde Franken. Denn insbesondere Gäste aus Fernmärken geben in der Schweiz überdurchschnittlich viel Geld pro Tag aus. Davon profitieren nicht nur touristische Betriebe, sondern auch nachgela-gerte Branchen wie etwa der Detailhandel. Insgesamt gefährdet ein Schengen-Aus schweizweit eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 1,1 Milliarden Franken. Die Auswirkungen wären besonders für den Tourismus einschneidend, da die steigenden Gästezahlen aus den Fernmärkten massgeblich dazu beitragen, den massiven Einbruch europäischer Gäste in den letzten zehn Jahren zu kompensieren.
Randregionen werden überproportional geschwächt
In den wertschöpfungsschwächeren Randregionen erfüllt die Tourismuswirtschaft wichtige wirt-schaftliche Funktionen: Erhalt von Arbeitsplätzen, Generierung von Wirtschaftsleistung oder Vorbeugung vor Abwanderungstendenzen, um nur einige davon zu nennen. Allein in den Berg-gebieten trägt der Tourismus rund 21 Prozent zur Bruttowertschöpfung bei und zeichnet sich dabei für einen Beschäftigungsanteil von rund 27 Prozent der entsprechenden Bevölkerung ver-antwortlich. Gerade diese wichtigen regionalpolitischen Beiträge müssen weiterhin gewährleistet sein. Daher ist ein Erhalt des Schengen-Abkommens gerade für die Entwicklung der Randregionen von zentraler Bedeutung.
Es drohen massive Einschränkungen für die Reisefreiheit
Dank des Schengen-Abkommens herrscht innerhalb Europas eine grundsätzliche Reisefreiheit. Muss die Schweiz aus dem Abkommen austreten, werden an den Schweizer Grenzen wieder Kontrollen eingeführt, was unweigerlich zu Wartezeiten, Staus und weiteren administrativen Zu-satzaufwänden führt. Daraus resultieren auch für Gäste aus dem nahen Ausland drohende Unannehmlichkeiten und eine Abwertung der attraktiven Reisedestination Schweiz. Schliesslich sind auch sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger von der Einschränkung der Reisefreiheit betroffen. Denn beim Besuch anderer europäischer Länder warten auf diese ebenfalls ver-schärfte Kontrollmechanismen. Wird die Revision des Waffenrechts also nicht angenommen, so stehen sowohl die Schweizer Wirtschaft als auch die Schweizer Bürger als Verlierer da.
Zusatzinformation: Zusammenhang zwischen revidiertem Waffengesetz und Schengen
Die EU hat die Waffengesetzgebung im Schengen-Raum mit dem Ziel verschärft, den Zugang zu Waffen zu erschweren und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Teilen halbautomatischer Waf-fen zu gewährleisten. Als Schengen-Mitglied muss auch die Schweiz ihr Waffengesetz anpas-sen. Bundesrat und Parlament beschlossen eine pragmatische Anpassung der Schweizer Gesetzgebung, die der langjährigen Schweizer Schiesstradition und dem Armeewesen Rechnung trägt. Gegen diese Umsetzungsvorlage wurde das Referendum ergriffen. Sollte das revidierte Waffengesetz bei der Abstimmung vom 19.5.2019 abgelehnt werden, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen. Dieses tritt gemäss Artikel 7 automatisch nach sechs Monaten ausser Kraft, wenn nicht im gemischten Ausschuss Schweiz-EU eine Fortfüh-rung des Abkommens beschlossen wird. Dieser Beschluss bedürfte der Einstimmigkeit der EU-Staaten und der Kommissionsvertreter. Mit anderen Worten: Wenn sich die Schweiz und die EU nicht innert Frist einigen, verliert die Schweiz ihre Schengen-Assoziierung allein aus dem Grund, weil die Zeit abläuft. Eine Kündigung seitens der EU braucht es nicht.