Gesichtsverhüllungsverbot - Auswirkungen auf den Tourismus
Seit dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz nicht mehr erlaubt sein Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz nicht mehr erlaubt sein Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen.