Der Bundesgerichtshof – Deutschlands oberstes Gericht – hat dem deutschen Hotelverband IHA in Sachen enge Paritätsklausel recht gegeben. Damit herrscht in unserem Nachbarland wieder Rechtssicherheit bezüglich Preishoheit der Hotels. 2018 hatte das Oberlandsgericht Düsseldorf entschieden, dass Buchungsplattformen (OTA) Hotelbetreibern wieder verbieten dürfen, Hotelzimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten als auf der Portalseite. Der IHA hatte dagegen Einspruch erhoben und nun Recht erhalten.
Hartnäckigkeit lohnt sich
«Mit tiefer Erleichterung und Befriedigung habe ich dem Beschluss entnommen, dass der BGH die Rechtsbeschwerde angenommen hat», kommentiert IHA-Geschäftsführer Markus Luthe den Gerichtsentscheid. Dies geschehe statistisch betrachtet nur in deutlich weniger als zehn Prozent aller Fälle, aber in den IHA-Verfahren gegen Booking.com nun bereits das zweite Mal innert zwei Jahren, führt Luthe aus. «Es lohnt sich also für die Branche hartnäckig am Ball zu bleiben.»
Wegweisend für Situation in der Schweiz
Dieser Entscheid aus Karlsruhe bestätigt die deutsche Praxis, keine engen Paritäten anzuwenden. Er zeigt die Dringlichkeit, die Paritätsklausel endlich auch in der Schweiz zu verbieten. Frankreich, Österreich, Belgien und Italien haben diese bereits per Gesetz verboten. Christophe Hans, Leiter Public Affairs bei HotellerieSuisse, sagt dazu: «Der Standortnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz wird immer offensichtlicher, was unsere Hotellerie in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit umso mehr benachteiligt.»
Wie geht es nun weiter?
Wir erwarten, dass der Bundesrat seine Botschaft zur Lex Booking im Früherbst publiziert. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald dies der Fall ist und Stellung zur Botschaft nehmen. Sie möchten zur Lex Booking auf dem Laufenden gehalten werden? Hier können Sie sich für den Newsletter zum Thema anmelden.