Geplante Gas-Massnahmen treffen Hotellerie hart
Bei der laufenden Konsultation zur Gasmangellage muss der Bund Rücksicht auf die spezifische Situation der Beherbergungsbranche nehmen.
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HotellerieSuisse hat an der Konsultation zur Gasmangellage teilgenommen. In seiner Stellungnahme anerkennt der Verband die Notwendigkeit von Massnahmen für die Verhinderung einer Energiemangellage. Gleichzeitig sind Anpassungen bei der Verordnung nötig, so insbesondere beim geplanten Verbot für die Beheizung von Wellnessanlagen. Ansonsten droht unserer Branche eine Benachteiligung.
«Die im Verordnungsentwurf erwähnten Einschränkungen und Verbote treffen die Beherbergung sehr hart, da wir vom Betrieb unserer Anlagen und Geräte abhängig sind», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Der Verband fordert deshalb eine Streichung des vorgesehenen Verbots für die Beheizung von Schwimmbädern und -becken, Wellnessbädern und -becken, Dampfbädern und -kabinen sowie Saunen, denn diese stellen einen essenziellen Teil der Hoteldienstleistung dar.
Hotellerie wehrt sich gegen Benachteiligung
Ein Verbot von Wellnessanlagen würde vor allem das Gastgewerbe beeinträchtigen, was eine klare Benachteiligung der Branche darstellt. Bei Beherbergungsbetrieben mit Wellnessanlagen wären Umsatzeinbrüche von bis zu 40 Prozent die Folge. Darunter würde die gesamte Tourismusbranche leiden, da ein Teil der Wertschöpfungskette wegbricht. Falls der Bund am Verbot festhält, muss deshalb eine Ausnahme für nicht-private Wellnessanlagen gemacht werden. Eine solche würde die Benachteiligung des Wirtschaftssektors Tourismus reduzieren.
Referenzmonat für Kontingente anpassen
Wenn Kontingente eingeführt werden, muss sich die geforderte Einsparung auf einen Referenzmonat vor der Pandemie beziehen, da die Jahre 2020 bis 2022 aufgrund der Corona-Einschränkungen eine stark verzerrte Datenlage aufweisen. Die Gästezahlen haben sich erst im Juni 2022 erholt und sind auf ein ähnliches Niveau wie vor der Krise gestiegen. Deshalb muss der Referenzverbrauch für die Beherbergungsbranche aus dem Jahr 2019 stammen.
Privathaushalte sind auch in der Pflicht
Ein positiver Aspekt der Verordnung ist, dass die restlichen Massnahmen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privathaushalte und die Verwaltung verpflichtend sind. Da die privaten Haushalte für 40 Prozent des Gasverbrauchs verantwortlich sind, funktioniert eine signifikante Reduktion des gesamtschweizerischen Gasverbrauchs nur mithilfe aller Verbraucherinnen und Verbraucher.
Verband treibt Energiesparkampagne vorwärts
HotellerieSuisse ist Gründungsmitglied der letzten Woche lancierten Energiespar-Alliance. Als Mitglied der Alliance verbreitet der Verband die neue Kampagne des Bundes aktiv und erarbeitet zusätzliche branchenspezifische Massnahmen. Gleichzeitig ist die Beherbergungsbranche schon lange daran, Energie effizienter zu nutzen. Dazu bietet HotellerieSuisse seinen Mitgliedern diverse Hilfsmittel und Programme wie das digitale Nachhaltigkeitshotel oder das Energiespar-Contracting-Programm.