Besonders wichtig ist die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen (24.3635). Diese Massnahme ist notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Schweizer Tourismusbranche zu erhalten, zumal die Hotellerie ihre Leistungen nicht ins Ausland verlagern kann. Eine Anhebung des MWST-Satzes würde der Schweizer Hotellerie im internationalen Wettbewerb einen erheblichen Nachteil verschaffen und damit zu weniger Gästen führen. Darüber hinaus wären negative Auswirkungen auf die gesamte touristische Wertschöpfungskette zu erwarten, was wiederum Arbeitsplätze und dringend benötigte Investitionen gefährden könnte.
Darüber hinaus entscheidet der Nationalrat über die Einführung der Individualbesteuerung (24.026). Die Beherbergungsbranche unterstützt das Geschäft, da dieses die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöht und die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare («Heiratsstrafe») beseitigt. Insbesondere gut ausgebildete Frauen würden gemäss Bundesamt für Statistik stärker zur Erwerbstätigkeit motiviert, was die Gleichstellung der Geschlechter fördert.