Tourismus setzt klares Zeichen zugunsten Schengen
In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai über das revidierte Waffengesetz steht das touristisch bedeutende Schengen-Abkommen auf dem Spiel.
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Sollte das revidierte Waffengesetz in der Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019 abgelehnt werden, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen. Damit wären für die Schweizer Wirtschaft im Allgemeinen und den Tourismus im Besonderen gravierende Nachteile verbunden. Ohne Schengen-Mitgliedschaft könnte die Schweiz nicht mehr Teil des europäischen Visaverbunds sein, der für die Tourismusbranche zahlreiche Vorteile bietet. Zudem drohten schmerzliche Einbussen bei der Reisefreiheit. 10 Tourismusverbände haben sich deshalb zum Pro-Komitee «Schweizer Tourismus für ein Ja zum Waffenrecht» zusammengeschlossen. Das Komitee ist überzeugt, durch den Zusammenschluss die notwendige Aufklärungsarbeit gegenüber dem Stimmvolk entscheidend zu unterstützen. Es will koordiniert aufzeigen, welche Konsequenzen ein Nein zum Waffenrecht für den Tourismusstandort Schweiz und die damit verbundenen Wirtschaftszweige und Arbeitsplätze hätte.
Einfache Visabestimmungen für die Schweiz sichern
Gäste aus Fernmärkten müssen dank dem Schengen-Abkommen für die Schweiz kein separates Visumsverfahren mehr durchlaufen. Wird der Visaprozess für Touristen aus Fernmärkten verkompliziert, würden viele die Schweiz aufgrund des finanziellen und administrativen Zusatzaufwands auf ihrem Europatrip auslassen. Dem Tourismus drohen dadurch gemäss aktueller Studie des Bundes mittelfristig jährliche Umsatzeinbussen von über einer halben Milliarde Franken. Denn insbesondere Gäste aus Fernmärken geben in der Schweiz überdurchschnittlich viel Geld pro Tag aus. Davon profitieren nicht nur touristische Betriebe, sondern auch nachgelagerte Branchen wie etwa der Detailhandel. Insgesamt gefährdet ein Schengen-Aus schweizweit eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 1,1 Milliarden Franken.
Randregionen stärken
Die Tourismuswirtschaft erfüllt wichtige wirtschaftliche Funktionen in den wertschöpfungsschwächeren Randregionen. Allein in den Berggebieten leistet der Tourismus in Berggebieten einen Bruttowertschöpfungsbeitrag von rund 21 Prozent und einen Beschäftigungsanteil (in Vollzeitäquivalenten) von rund 27 Prozent. Diesen wichtigen regionalpolitischen Beitrag muss die Tourismusindustrie durch die Fortführung des Schengen-Abkommens weiterhin leisten können.
Reisefreiheit erhalten
Dank des Schengen-Abkommens herrscht innerhalb Europas eine grundsätzliche Reisefreiheit. Muss die Schweiz aus dem Abkommen austreten, werden an den Schweizer Grenzen wieder Kontrollen eingeführt, was unweigerlich zu Wartezeiten, Staus und weiteren administrativen Zu-satzaufwänden führt. Schliesslich sind auch sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger von der Einschränkung der Reisefreiheit betroffen. Denn beim Besuch anderer europäischer Länder warten auf diese ebenfalls verschärfte Kontrollmechanismen.
10 Verbände mit einer Stimme für den Tourismus
Im Komitee «Schweizer Tourismus für ein Ja zum Waffenrecht» haben sich die nationalen Verbände Schweizer Tourismusverband (STV), HotellerieSuisse, Gastrosuisse, Seilbahnen Schweiz, Parahotellerie Schweiz, Schweizer Reiseverband, Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz und Verband Schweizer Tourismusmanager sowie seitens der Gewerkschaften Travailsuisse und die Hotel & Gastro Union zusammengeschlossen. Mit diesem touristischen Schulterschluss wird die Bedeutung der Waffengesetz-Abstimmung für den Schweizer Tourismus eindrücklich untermauert.
Weiterführende Informationen:
www.schengen-tourismus-ja.ch
Medienkontakte:
Schweizer Tourismusverband
Barbara Gisi, Direktorin, barbara.gisi@stv-fst.ch , +41 31 307 47 55
HotellerieSuisse
Andreas Züllig, Präsident, media@hotelleriesuisse.ch , +41 31 370 41 40
GastroSuisse
Casimir Platzer, Präsident, casimir.platzer@gastrosuisse.ch, + 41 44 377 53 52
Seilbahnen Schweiz
Maurice Rapin, Leiter Bereich Tourismus & Mitgliederservice, maurice.rapin@seilbahnen.org, +41 79 751 27 69
Parahotellerie Schweiz
Roger Seifritz, Präsident Parahotellerie Schweiz, roger.seifritz@reka.ch,
Schweizer Reiseverband
Max E. Katz, Präsident
Verband Schweizer Tourismusmanager
Tiziano Pelli, Geschäftsführer
Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz (RDK)
Marcel Perren, Direktor RDK, marcel.perren@luzern.com; +41 41 227 17 09
Travailsuisse
NR Adrian Wüthrich, Präsident
Hotel & Gastro Union
Urs Masshard, Direktor
Zusatz: Der Zusammenhang zwischen revidiertem Waffengesetz und Schengen
Die EU hat die Waffengesetzgebung im Schengen-Raum mit dem Ziel verschärft, den Zugang zu Waffen zu erschweren und eine bessere Rückverfolgbarkeit von Teilen halbautomatischer Waffen zu gewährleisten. Als Schengen-Mitglied muss auch die Schweiz ihr Waffengesetz anpassen. Bundesrat und Parlament beschlossen eine pragmatische Anpassung der Schweizer Gesetzgebung, die der langjährigen Schweizer Schiesstradition und dem Armeewesen Rechnung trägt. Gegen diese Umsetzungsvorlage wurde das Referendum ergriffen. Sollte das revidierte Waffengesetz Abstimmung vom 19.5.2019 abgelehnt werden, droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-Abkommen. Dieses tritt gemäss Artikel 7 automatisch nach sechs Monaten ausser Kraft, wenn nicht im gemischten Ausschuss Schweiz-EU eine Fortführung des Abkommens beschlossen wird. Dieser Beschluss bedürfte der Einstimmigkeit der EU-Staaten und der Kommissionsvertreter. Mit anderen Worten: Wenn sich die Schweiz und die EU nicht innert Frist aktiv einigen, verliert die Schweiz ihre Schengen-Assoziierung allein aus dem Grund, weil die Zeit abläuft. Eine Kündigung seitens der EU braucht es nicht. Da das Schengen- direkt mit dem Dublin-Abkommen verknüpft ist, würde dieses ebenfalls ausser Kraft treten.