Personenfreizügigkeit zentral für die Tourismusbranche
Die Personenfreizügigkeit ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Tourismusstandort Schweiz.
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Dank der Personenfreizügigkeit herrschen in Europa Reisefreiheit und offene Grenzen. Davon profitieren nicht nur ausländische Touristen bei ihrer Einreise in die Schweiz, sondern auch Schweizerinnen und Schweizer, die ihre Ferien in Europa verbringen. Ausserdem ist die Tourismusbranche aufgrund des Fachkräftemangels in der Schweiz zwingend auf europäische Fachkräfte angewiesen. Eine unbürokratische Rekrutierung ist dabei ein zentraler Wettbewerbsfaktor.
Wichtiges Mittel für mehr Fachkräfte
Für die standortgebundene und personalintensive Branche ist die Personenfreizügigkeit von zentraler Bedeutung. Sie hilft, den sich immer stärker manifestierenden Fachkräftemangel abzufedern. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Arbeitskräften in der Schweizer Wirtschaft wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau bleiben. Um erfolgreich den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, wird entscheidend sein, dass die Schweiz die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland weiterhin gewährleistet.
Von einfachen Visumsbestimmungen profitieren
Das Schengen-Abkommen trägt zusätzlich zur erleichterten Mobilität unter der Personenfreizügigkeit bei, indem Binnengrenzkontrollen aufgehoben und die europäischen Aussengrenzen stärker gesichert werden. Dies erleichtert den Reiseverkehr und stärkt somit die Reisefreiheit – sowohl für ausländische Besucher der Schweiz wie auch für Schweizer Staatsangehörige, die ein Schengen-Land bereisen. Die Schweizer Tourismusbranche profitiert im Weiteren von der einheitlichen Visumspolitik, da Reisende aus Drittstaaten (insbesondere Fernmärkten) für die Schweiz kein separates Visum mehr beantragen müssen.