Dienstleistungen der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung von HotellerieSuisse bietet Ihnen als Verbandsmitglied allgemeine Rechtsauskünfte an. Details zu den Angeboten finden Sie weiter unten.
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Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Angebote der Rechtsberatung sowie die dazugehörigen Honorare.
Allgemeine Rechtsauskünfte:
Unentgeltlich werden an Verbandsmitglieder folgende schriftliche oder mündliche allgemeine Rechtsauskünfte erteilt:
- Kurze Anfragen mit Schwerpunkt L-GAV, Arbeitsrecht, Gastaufnahmevertrag, Gastgewerberecht, Ausländerrecht
- Kurze Anfragen zu hotelleriespezifischer Betriebsführung (Direktionsvertrag, Mietvertrag, Managementvertrag, Arbeitssicherheit)
- Allgemeine hotelleriespezifische Rechtsauskünfte
- Kurze schriftliche Bestätigungen zur Rechtslage
- Verfassen von kurzen Rechtsschriften und Korrespondenzen an Dritte sowie Kontaktaufnahme mit Behörden; insbesondere in den Bereichen L-GAV, Arbeitsrecht und Gastaufnahmevertrag
- Vermitteln von Anwälten und Beratern
Im Bereich Personalwesen:
- zum Prinzip von Lohnabrechnungen inkl. 13. Monatslohn
- zum Prinzip von Arbeitszeit-, Ruhezeit- und Ferienabrechnungen
- zum Prinzip von Abrechnungen bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Militärdienst
- zur Bewertung von Verpflegung und Unterkunft
- zum Sozialversicherungsrecht
- zum Gleichstellungsgesetz (Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing)
- zur Abgangsentschädigung und zum Konkurrenzverbot
Kostenpflichtig werden für Verbandsmitglieder folgende Dienstleistungen angeboten:
Rechtsauskünfte
- konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen mit aufwändigen Abklärungen, Kontakten zu Gegenanwälten, Dritten und Amtsstellen, umfangreichem Aktenstudium sowie längeren schriftlichen Stellungnahmen beispielsweise aus den Gebieten: Arbeitsrecht, Gastgewerberecht, Sozialversicherungsrecht, Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Ausländerrecht
- Gutachten
Personalwesen
- Beurteilung und Kontrollen in konkreten Einzelfällen oder Erstellen von Lohnabrechnungen, Arbeitszeit-, Ruhezeit- und Ferienabrechnungen, Abrechnungen bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Militärdienst und weitere Consultingaufgaben im Personalbereich.
Mandate
- Erarbeiten und Überprüfen von Verträgen, beispielsweise Mietverträgen, Direktionsverträgen, Managementverträgen, Reglementen, Datenschutzrichtlinien und allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vorbereiten und Verfassen von rechtsrelevanten Korrespondenzen unter den Vertragsparteien, beispielsweise aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Gastgewerberecht (Kündigungen, Interventionen, Offerten usw.)
- Schulungen und Informationsveranstaltungen zu hotelleriespezifischen Themen, sofern diese keine Verbandsaufgabe darstellen
- Führen von Korrespondenzen in Einzelfällen mit Dritten (beispielsweise mit Arbeitnehmerorganisationen oder Arbeitsämtern)
Honorare der Rechtsberatung
Die Honorare gelten für die entgeltlichen Dienstleistungen der Rechtsberatung für Mitglieder von HotellerieSuisse. Die Honorare bestimmen sich nach Zeitaufwand. Es werden folgende Stundenansätze verrechnet:
- Sachbearbeitungshonorar ab CHF 160.–
- Honorar juristische Experten ab CHF 190.–
- Tagesansatz für Schulungen usw. ab CHF 1500.–