Erleichterte Reiseregelungen als Wendepunkt
HotellerieSuisse begrüsst die Schritte zur Wiederherstellung der Reisefreiheit. Die weiteren Öffnungen, die der Bundesrat heute vorgeschlagen hat, sind grundsätzlich positiv.
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat weitere Öffnungsschritte präsentiert. Diese befinden sich nun bei den Kantonen in Konsultation. Weiter passt er die Reisebestimmungen denjenigen der EU an. Dieser Schritt zur Wiederherstellung der Reisefreiheit ist eine wichtige Bedingung für die touristische Erholung. HotellerieSuisse begrüsst die heutigen Entscheide im Grundsatz, fordert aber klare Bestimmungen und keinen Bürokratie-Dschungel.
Die vorgeschlagenen Öffnungsschritte sind ein wichtiger Schritt zur Normalisierung und Erholung im Schweizer Tourismus. Mit den Lockerungen werden Veranstaltungen und Aufenthalte in der Hotellerie besser umsetzbar, was den Gästebedürfnissen entgegenkommt.
Überfällige Anpassung der Reisebestimmungen
Dank der Anpassung der Reisebestimmungen wird es für ausländische Touristen wieder möglich, direkt in die Schweiz einzureisen. Damit zieht die Schweiz gegenüber ihren Mitbewerbern nach und passt die Bestimmungen denjenigen der EU an. «Die Erleichterungen beim internationalen Reiseverkehr sind ein Wendepunkt und ein wichtiger Schritt zur gesamtschweizerischen touristischen Erholung», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Nun wird es wichtig sein, die Vermarktung des Tourismusstandorts Schweiz schnell hochzufahren. Auch der Bundesrat und die Behörden spielen eine wichtige Rolle. Eine positive Kommunikation ihrerseits in Bezug auf Ferien in der Schweiz würde helfen, das Vertrauen der Gäste zu erhöhen. Zudem fordert HotellerieSuisse, dass nicht nur geimpfte, sondern auch genesene und getestete Personen aus Drittstaaten einreisen dürfen.
Einsatz des Covid-Zertifikats im Inland begrenzen
HotellerieSuisse begrüsst grundsätzlich die Einführung der Covid-Zertifikate. Vor allem kann so die Reisefreiheit verbessert werden. Zudem eröffnet ihr Einsatz die unternehmerischen Spielräume. Der Einsatz im Inland ist bei der aktuellen epidemiologischen Lage auf das Minimum zu beschränken. Wenn das Zertifikat freiwillig eingesetzt wird, müssen die Schutzmassnahmen gänzlich fallen. Der Bundesrat ist aufgefordert, hierbei keine situativen Ausnahmen vorzusehen, indem jeweils punktuelle Massnahmen aufrechterhalten werden. Es droht ansonsten ein Bürokratiemonster, das schwer umgesetzt werden kann. Das Zertifikat muss ausserdem befristet sein und darf keine Dauereinrichtung werden.
Öffnungsschritte ermöglichen Sommerferien – Konsultationsdauer nicht mehr gerechtfertigt
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist es unverständlich, weshalb die Änderungen erst per 28. Juni 2021 gelten sollen. HotellerieSuisse hätte sich schnellere Entscheide gewünscht, damit die Planungssicherheit der Gäste gerade bei Hochzeiten und Businessevents erhöht werden kann. Der Verband fordert den Bundesrat auf, für die nächsten Entscheide die Konsultationsdauer wieder zu verkürzen und die Abschaffung jeglicher Einschränkungen zu forcieren.
Verlängerung der Anspruchserweiterungen bei KAE
HotellerieSuisse begrüsst die Erhöhung der Bezugsdauer der Kurzarbeit auf 24 Monate und die Verlängerung des ausserordentlichen Anspruchs für Lernende, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Allerdings hätte sich der Verband eine Verlängerung bis Ende Jahr gewünscht. Ausserdem fordert der Verband den Verzicht auf die Wiedereinführung der Karenzfrist von einem Tag. Stattdessen soll die Aufhebung bis Ende Jahr bestehen bleiben. Aufgrund der bereits erlittenen massiven Einbussen im Jahr 2020 und den düsteren Aussichten für das gesamte Jahr 2021 werden die Betriebe nach wie vor auf Kurzarbeit angewiesen sein, damit eine Entlassungswelle verhindert werden kann.