Covid-Kreditgesetz muss nachgebessert werden
Beherbergungsbranche fordert rasche Rückzahlungserlasse als zusätzliche Härtefallunterstützung.
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Der Bundesrat hat am 18. September die Botschaft zum Covid-Solidarbürgschaftsgesetz verabschiedet. Im Hinblick auf die Parlamentarische Beratung in der Sonder- und Wintersession fordert die Beherbergungsbranche als eine der Hauptbetroffenen der Corona-Krise Anpassungen am Gesetz. In Härtefällen sollen Betriebe ab 2021 von einem zeitnahen Rückzahlungserlass einfacher Covid-Kredite profitieren können, um Investitionsfallen, Konkurse und Massenentlassungen zu verhindern sowie Planungssicherheit zu schaffen.
Die Corona-Pandemie führt in der Beherbergungs- und Tourismusbranche zu historischen Verlusten, welche auch durch das teilweise überdurchschnittlich starke Sommergeschäft nicht zu kompensieren sind. Gesamthaft erzielte die Schweizer Hotellerie im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 43% weniger Logiernächte gegenüber der Vorjahresperiode. Besonders hart getroffen wurden städtische Gebiete, welche im Jahresvergleich teilweise Einbussen von mehr als 60% verzeichnen. In einer Branche mit tiefen Margen und hohen Fixkosten führt diese Situation bereits ab 2021 zu drohenden Konkursen, dem Abbau von Arbeitsplätzen sowie einem Investitionsstau. Auf dem Spiel steht somit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche.
Zeitnahe Krediterlasse entlang klarer Bemessungskriterien gefordert
Im Covid-Solidarbürgschaftsgesetz braucht es zeitnah einen Rückzahlungserlass einfacher Covid-Kredite bei marktfähigen Betrieben in Härtefällen. Dieser soll bereits ab 2021 gelten. Geeignete Bemessungskriterien unter Berücksichtigung der Betriebsrechnung beugen dabei Missbräuchen und reiner Strukturerhaltung vor. Hotellerie Suisse hat für die Beherbergungsbranche bereits mögliche Kriterien erarbeitet. Eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist oder ein Erlass in 10 Jahren, wie es der Bundesrat vorschlägt, ist ungenügend und kommt für betroffene Unternehmen zu spät. Laut aktuellen Umfragen mussten 55 Prozent der Hotelbetriebe geplante Investitionen infolge der Corona-Pandemie aufschieben oder sogar sistieren.
Justierung verschiedener Instrumente durch das Parlament nötig
Dem Parlament bietet sich in der Beratung bis Ende 2020 die Möglichkeit, den Krediterlass mit anderen Härtefallhilfen zu koordinieren sowie Justierungen vorzunehmen. Innerhalb des Covid-Rahmengesetzes ist eine Härtefallunterstützung (Artikel 8a) vorgesehen, die durch Bund und Kantone getragen wird. Noch sind viele Detailfragen offen, was die Anspruchsregelung und die Höhe der Finanzhilfen betrifft. Für die Beherbergungsbranche ist klar, dass dieses Härtefall-Instrument allein nicht genügen wird. Ergänzend ist deshalb ein zeitnaher Rückzahlungserlass im Covid-Solidarbürgschaftsgesetz vorzusehen.
Hotellerie von Mieterlass ausgeschlossen
Die Wichtigkeit des Krediterlasses für die Beherbergungsbranche wird indirekt von einem zweiten Entscheid des Bundesrates untermauert. Im Covid-Geschäftsmietengesetz, dessen Botschaft ebenfalls heute verabschiedet wurde, sind Hotels vom Begünstigtenkreis ausgeschlossen. Dies obwohl die Hotellerie im Frühjahr aufgrund der Pandemiemassnahmen und dem Stillstand der touristischen Wertschöpfungskette eine De-Facto-Schliessung erleiden musste. Soweit kleinere Hotelbetriebe in einem Mietverhältnis stehen, sind ihnen daraus Fixkosten bei gleichzeitigen Tiefsterträgen geblieben.
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