Der Bundesrat verkennt die Lage in der Hotellerie
Die heute vom Bundesrat verkündeten Anpassungen der Härtefallverordnung sind ungenügend. HotellerieSuisse fordert eine Verlängerung bis Ende 2021.
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Gemäss seinem heutigen Entscheid will der Bundesrat die ausserordentlichen Stützungsmassnahmen in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen lassen. Für HotellerieSuisse ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar, weil die Krise in der Beherbergungsbranche aufgrund anhaltender Nachfrageflaute im internationalen Reiseverkehr und dem Geschäftstourismus noch länger dauern wird. Die erfreulichen Öffnungsschritte nützen international ausgerichteten Destinationen und Hotels nur bedingt. Vielmehr muss die Härtefallregelung bis Ende 2021 verlängert werden, um weiterhin betroffene Betriebe zielgerichtet zu unterstützen.
Für die Beherbergungsbranche ist die Coronakrise nicht vorbei, selbst wenn im Inland Lockerungsschritte erfolgen. Mit einem Logiernächte-Anteil von 55 Prozent tragen internationale Gäste wesentlich zur touristischen Wertschöpfung bei. Gemäss Erwartungen der Marktteilnehmenden und renommierter Institute (siehe bspw. neueste KOF-Tourismusprognose) werden sich der internationale Reisemarkt und der Geschäftstourismus frühestens ab 2022 erholen. Besonders international ausgerichtete Destinationen und Unternehmen sehen sich folglich weiterhin mit massiven Nachfrageeinbrüchen konfrontiert.
Härtefallregelung bis Ende 2021 verlängern
Die bestehende Härtefallregelung muss bis mindestens Ende Dezember 2021 verlängert werden, sodass betroffene Betriebe coronabedingte Verluste auch im zweiten Halbjahr 2021 kompensieren lassen können. Derzeit besteht nur die Möglichkeit, Verluste bis Ende Juni 2021 abzugelten. Eine solche Verlängerung der Härtefallregelung, wie es die WAK-n in ihrer Motion 21.3600 richtigerweise fordert, muss Zweitgesuche ermöglichen, eine Erhöhung der Maximalbeiträge beinhalten sowie für grosse und kleine Unternehmen zugänglich sein. Die vom Bundesrat heute vorgelegten Massnahmen sind demgegenüber zu unverbindlich und somit ungenügend. Von einer Erhöhung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge sollen alle Unternehmen profitieren können, die mindestens 40 Prozent Umsatzverlust zu tragen haben. Weitergehende Unterstützungsmassnahmen sollten zudem in koordinierter Form durch den Bund begleitet werden, wie dies auch bei der bestehenden Härtefallregelung gehandhabt wird.
Öffnungsschritte positiv und vertretbar
Zu begrüssen ist hingegen die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung als eine wesentliche Stützungsmassnahme in der andauernden Krise. Einem sinnvollem Recovery-Programm für den Tourismus steht HotellerieSuisse zudem positiv gegenüber. Auch die heute verkündeten Öffnungsschritte sind erfreulich und vertretbar, sollten jedoch mutiger angegangen werden. HotellerieSuisse begrüsst zudem, dass Personen, welche genesen sind und mit einem in der Schweiz oder in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden, sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden sollen.
Erleichterungen bei den Reiseregelungen dringender denn je
In einem nächsten Schritt müssen auch negativ getestete Personen ohne Quarantäne reisen dürfen. Hierfür sollen Schnell- und PCR-Tests eingesetzt werden dürfen. In vielen Regionen der Schweiz generieren ausländische Gäste in den Monaten Juni bis August teils bis zu 80 Prozent der Logiernächte. Die Einreise aus dem Schengenraum und den Drittstaaten muss in Zukunft gewährleistet sein. Auch sollen für ausländische Touristen kostenlose Tests in der Schweiz zur Verfügung gestellt werden, wie dies immer mehr Mitbewerber des Schweizer Tourismus planen. Mit dieser Massnahme gewährleistet die Schweiz die Sicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Mitbewerbern.
Bewährte Schutzmassnahmen weiterführen
Der Bundesrat hat weiter entschieden, die Maskentragepflicht am Tisch auf Terrassen und in Innenräumen wieder aufzuheben. Er setzt damit erneut auf bewährte Schutzmassnahmen, die Gäste und Betriebe kennen und verstehen. HotellerieSuisse begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich und ruft seine Mitglieder auf, die Schutzmassnahmen auch weiterhin umzusetzen. Ebenso begrüsst der Verband die Erhöhung der 4er-Tischregel auf 6er-Tische im Aussenbereich.
Bankette ermöglichen zentral für Sommersaison
Der Bundesrat hat es heute hingegen versäumt, weitere Öffnungsschritte für den Juni zu kommunizieren. Gerade ab Juni finden eine Vielzahl von Familienfeiern und Businessveranstaltungen statt, die mehr Lockerungen erfordern. So müssen Veranstaltungen mit Bankett-Charakter durchführbar sein. Besonders für die GGG-Gruppe muss es möglich sein, Abstände reduzieren zu können, stehende Konsumationen zu erlauben und die 4er-Tischregel im Innenbereich aufzuheben.