Ab Montag 20. Dezember 2021 gelten verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, welche bis am 24. Januar 2022 befristet sind:
2G mit Masken- und Sitzpflicht: Wo bisher in Innenräumen die 3G-Regel galt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation.
2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen negativen Testresultat zugelassen (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre und zudem sind Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt: Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten in denen sich mehr als eine Person aufhält weiterhin eine Maskenpflicht. Ausnahmen sind vorgesehen für Situationen, in denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann, sowie für Personen, die z. B. aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen einer Maske ausgenommen sind.
Einschränkung privater Treffen drinnen: Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen.
Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen: Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) auch Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) akzeptiert. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.
Testkosten
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass ab dem 18. Dezember 2021 die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben.
Corona-Erwerbsersatz
Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz wurden um ein Jahr verlängert und sind neu bis zum 31. Dezember 2022 gültig.
Kurzarbeitsentschädigung
Das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird bis zum 31. März 2022 für alle Unternehmen verlängert. Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 wird zudem die Karenzzeit für alle Unternehmen aufgehoben. Für Unternehmen, die der 2G+-Regel unterliegen, wird der Anspruch auf KAE für Arbeitnehmende auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Lernende reaktiviert.