Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie möglich entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet.
Ab Montag 6. Dezember 2021 gilt neu:
Ausweitung der Zertifikatspflicht: Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für öffentliche Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht.
Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, besonders vorsichtig ist.
Ausweitung der Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt - ausser bei privaten Treffen. Zudem müssen auch am Arbeitsplatz alle Mitarbeitende eine Maske tragen, sofern sich in Innenräumen mehrere Personen aufhalten.
Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.
Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und so auf eine Maskenpflicht und die Ersatzmassnahmen zu verzichten.
Dringliche Home-Office-Empfehlung: Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung.
Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate: Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert - ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die PCR-Tests, welche auch bei den Bündner Betriebstestungen eingesetzt werden, sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
Einreise: Quarantäne aufgehoben, Testpflicht verstärkt: Ab 4. Dezember 2021 werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind die Grenzgänger.
Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise durchzuführen. Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Ferienwohnungsbetreiber, Lagerhäuser) sind verpflichtet, die Tests der einreisenden Personen sowohl bei Einreise wie auch zwischen dem 4. und 7. Tag zu überprüfen. Wenn sich die Gäste weniger als vier Tage in der Schweiz aufhalten, müssen sie keinen zweiten Test machen und nur bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen.
Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle) – verweigert.