HotellerieSuisse beschliesst Abstimmungsparolen
HotellerieSuisse beschliesst die Ja-Parole zur Reform der Verrechnungssteuer und die Nein-Parole zur Massentierhaltungsinitiative.
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Die Verbandsleitung von HotellerieSuisse hat an ihrer Sitzung vom 22. Juni die Ja-Parole zur Reform der Verrechnungssteuer und die Nein-Parole zur Massentierhaltungsinitiative beschlossen, welche am 25. September 2022 zur Abstimmung gelangen. Bereits an ihrer letzten Sitzung beschloss die Verbandsleitung zudem die Ja-Parole zum Reformpaket AHV 21.
An ihrer Sitzung vom 22. Juni 2022 beschloss die Verbandsleitung von HotellerieSuisse einstimmig die Ja-Parole zur Reform der Verrechnungssteuer und ebenso einstimmig die Nein-Parole zur Massentierhaltungsinitiative, über welche Volk und Stände am 25. September 2022 abstimmen.
Reform der Verrechnungssteuer generiert Steuereinnahmen in der Schweiz und stärkt den Wirtschaftsstandort
Anlegerinnen und Anleger handeln aufgrund der Schweizer Verrechnungssteuer ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland, wo keine Quellensteuer anfällt. Aufgrund dieser Fehlanreize ist der Schweizer Fremdkapitalmarkt heute vergleichsweise schwach entwickelt, wodurch gleichzeitig Steuereinnahmen entgehen. Die Reform hat zum Ziel, Zinserträge auf inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer zu befreien und dadurch den Fremdkapitalmarkt zu stärken, was wiederum zu Mehreinnahmen bei den Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden führen wird. Sie ist indirekt auch für die Schweizer Hotellerie von Bedeutung, da diese auf gesunde Staatsfinanzen, eine positive Wirtschaftsentwicklung und einen attraktiven Wirtschaftsstandort angewiesen ist.
Massentierhaltungsinitiative schiesst über das Ziel hinaus und verteuert Lebensmittelpreise
Auch der Hotellerie sind das Wohlergehen der Tiere und ein verantwortungsbewusster Konsum wichtige Anliegen. Die Initiative schiesst jedoch über das Ziel hinaus, denn das Tierschutzrecht verbietet Massentierhaltung bereits heute. Die protektionistische Importregel der Initiative wäre hingegen nicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Auch wäre eine Umsetzung mit grossem administrativem Aufwand entlang der ganzen Verarbeitungskette verbunden. Steigende Lebensmittelpreise und eine eingeschränkte Produkteauswahl würden letztendlich nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten bevormunden, sondern auch einen Standortnachteil für die Beherbergungsbranche schaffen.
Ja-Parole zur AHV 21 bereits gefasst
Bereits am 24. Mai beschloss die Verbandsleitung zudem die JA-Parole zum Reformpaket AHV 21. Die zeitgemässe Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen bei gleichzeitiger Flexibilisierung sind richtige und notwendige Schritte, um das finanzielle Gleichgewicht und Leistungsniveau der AHV nachhaltig und generationengerecht zu sichern. Die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer betrifft die Branche direkt, ist aber tragbar. Wichtig ist für HotellerieSuisse dabei, dass der Sondersatz für Beherbergung und der beim Einkauf von Nahrungsmitteln relevante reduzierte Satz jeweils moderat um 0.1 Prozentpunkt angehoben werden. Diese Sonderbehandlung der Tourismusbranche bei der Mehrwertsteuer kennen heute fast alle Länder Europas. Sie rechtfertigt sich dadurch, dass sie eine Diskriminierung innerhalb der Exportbranchen ausgleicht, welcher der Tourismus aufgrund seiner Standortgebundenheit unterliegt.
Weiterführende Links
- Revision der Altersvorsorge auf der Webseite von HotellerieSuisse
- Nachhaltigkeit auf der Webseite von HotellerieSuisse
- Steuerpolitik auf der Webseite von HotellerieSuisse