Ab dem 1. September gelten wieder die ursprünglichen Regelungen zur Kurzarbeit. Am 12. August hat der Bundesrat jedoch einige Ausnahmen beschlossen.
Ab dem 1. September 2020 gelten wieder die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse und Swiss Catering Association haben gemeinsam das Schutzkonzept für das Gastgewerbe auf die Gesichtsvisiere hin geprüft.
HotellerieSuisse nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Gesetzes zu Covid-19-Krediten und fordert einmal mehr zusätzliche Unterstützungen für Beherbergungsbetriebe in Härtefällen.
Mit dem Hospitality Summit ruft der Verband einen Leuchtturmanlass für die Branche ins Leben, mit dem Ziel, Orientierung und Perspektiven zu schaffen.
Neun Tourismusverbände setzen sich im «Tourismuskomitee Kündigung NEIN» geschlossen gegen die Kündigungsinitiative ein.
Da sich Vor- und Nachteile des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs die Waage halten, hat HotellerieSuisse die Stimmfreigabe beschlossen.
Heute hat der Bundesrat die Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeit erhöht und Prüfaufträge zur Ausarbeitung von Härtefällen veranlasst.