Für mehr Klarheit im Bereich Kurzzeitvermietungen
Mit einer einheitlichen Datenerhebung soll endlich Klarheit zu Angebot und Nutzung von Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb herrschen.
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HotellerieSuisse begrüsst die Motion von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (VD/FDP), die eine einheitliche Datenerhebung für Kurzzeitvermietungen in der Schweiz fordert. Die vorgeschlagene Datenerhebung könnte dazu beitragen, den Markt für Kurzzeitvermietungen transparenter und gerechter zu gestalten. Zudem würde es den Kantonen die nötigen Daten an die Hand geben, um bei bedarf Regulierungen beispielsweise gegen die Wohnungsknappheit zu ergreifen.
Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb sind weit verbreitet und rufen vermehrt Diskussionen zu negativen Effekten beispielsweise auf den Wohnungsmarkt hervor. Die Datenlage zu solchen Plattformen ist jedoch sehr dünn. Die von de Quattro geforderte Infrastruktur zur Datenerhebung zielt darauf ab, eine einheitliche und verlässliche Datenlage über Kurzzeitvermietungen zu schaffen. Als Vorlage soll dabei die Short-Term Rental Regulation der EU dienen. Aktuell kann nur auf Grundlage des Angebots und einiger weniger Gemeinden, welche die Vermietung erheben, abgeschätzt werden, in welchem Ausmass Unterkünfte über solche Plattformen vermietet werden. Dies führt teilweise dazu, dass wenig zielgerichtete Massnahmen ergriffen oder unsachgerechte Diskussionen über die Effekte – beispielsweise auf den Wohnungsmarkt – geführt werden.
Fairer Wettbewerb und nachhaltige Entwicklung
Für die Beherbergung ist die Schaffung einer klaren Datenlage von zentraler Bedeutung. Diese ermöglicht es nicht nur den Markt besser zu verstehen, sondern ist auch die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine nachhaltige Entwicklung des Schweizer Tourismus. HotellerieSuisse ist überzeugt, dass eine Datenerhebung nach dem Vorbild der EU-Regulierung für Kurzzeitvermietungen ein wichtiger Schritt wäre, um den Schweizer Tourismus langfristig zu stärken und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Ausgestaltung der EU-Verordnung
Die EU versucht, der geschilderten Problematik mit der Short-Term Rentals Regulation zu begegnen. Die Teilnahme an der Datenerhebung ist jedem Mitgliedstaat freigestellt. Die EU stellt eine datenschutzkonforme, digitale Infrastruktur zur Verfügung, über die Daten von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen erhoben und ausgetauscht sowie die Rechtmässigkeit der Vermietungsangebote geprüft werden können. Die so gesammelten Daten erlauben es den nationalen Behörden, in einem zweiten Schritt wirksame und verhältnismässige Massnahmen beispielsweise gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu ergreifen.
Subsidiarität beibehalten
Es bietet sich an, diese Regelung auf die Schweiz zu übertragen. Stellt der Bund eine Plattform für die Kantone zur Verfügung, auf welcher die Daten gesammelt werden können, so gewinnen diese wertvolle Informationen. Damit können sie bei Bedarf massgeschneiderte und wirkungsvolle Massnahmen ergreifen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen abgestimmt sind. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, das sicherstellt, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo das Wissen um die lokalen Gegebenheiten am grössten ist. Denn gerade im Tourismus können lokale Gegebenheiten sich sehr stark unterscheiden.