Teilerfolge bei Unterstützungsmassnahmen
Heute hat der Bundesrat die Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeit erhöht und Prüfaufträge zur Ausarbeitung von Härtefällen veranlasst.
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Die heute vom Bundesrat verkündeten Unterstützungsmassnahmen betreffen gleich zwei wichtige Themen, welche HotellerieSuisse im diese Woche veröffentlichten Positionspapier fordert. Zum einen wird die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Zum anderen prüft der Bundesrat, ob es im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mögliche Härtefälle gibt. Wir begrüssen die angekündigten Massnahmen sehr und freuen uns über die erreichten Teilerfolge.
Die für die Beherbergungsbranche dringend nötige Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen im Bereich der Kurzarbeit wurden auch dank intensiver Gespräche von HotellerieSuisse mit Bundesrat und Verwaltung möglich. Wir begrüssen zudem die angekündigte Prüfung von wirtschaftlichen Härtefällen und fordern, dass diese zu einem Erlass von Rückzahlungen von Covid-Krediten unter klar definierten Kriterien führt.
Verlängerung der Kurzarbeit
Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate haben Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der KAE zu profitieren. Der Bundesrat reduziert ausserdem die Karenzfrist erneut auf einen Tag und führt die Berücksichtigung von Überstunden wieder ein. Die Änderungen treten per 1. September in Kraft.
Prüfaufträge für Härtefälle
Trotz der schrittweisen Rückkehr zur Normalität seit Ende Mai 2020 hat die Tourismusbranche klar kommuniziert, dass die bisherigen Unterstützungsmassnahmen aufgrund der besonderen Betroffenheit der Branche nicht ausreichen. Ausgehend von diversen Kriterien für den Begriff «Härtefall» im Kontext der Coronakrise nimmt der Bundesrat deshalb nun eine vertiefte Prüfung vor. Danach entscheidet er, ob zusätzliche Massnahmen im Bereich der Wirtschaftsunterstützung erfolgen. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Neue Massnahmen gegen zweite Welle
Weiter hat der Bundesrat heute bedeutende Massnahmen zur Verhinderung einer zweiten Welle angekündigt. So gilt ab kommendem Montag eine Maskentragpflicht in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem müssen sich Reisende aus vom Bundesrat definierten Risikogebieten ab dem 6. Juli für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ihre aktuellen Einreisebeschränkungen wird die Schweiz bis 20. Juli beibehalten und sich erst dann den gestern verkündeten Lockerungen der EU anschliessen. Damit sind wichtige Schritte in die Wege geleitet, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
In unserem am Montag veröffentlichten Fahrplan für eine rasche Erholung der Beherbergungsbranche haben wir konstruktive Massnahmen für den Weg aus der Krise aufgezeigt. Die heutigen Entwicklungen zeigen, dass der Bundesrat die Dringlichkeit für weitere Unterstützungsmassnahmen in der Beherbergungsbranche erkannt hat und uns als wichtige Stimme in der Tourismusbranche wahrnimmt.