Pragmatische Lösungen bei den Härtefällen
Die heute verabschiedete Härtefallverordnung schafft endlich Klarheit in wichtigen Punkten und ist mit wenigen Ausnahmen praxistauglich.
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Heute hat der Bundesrat die seit langem erwartete Anpassung der Härtefallverordnung verabschiedet. HotellerieSuisse begrüsst die damit verbundene Klärung wichtiger Detailfragen sowie die überwiegend pragmatische Umsetzung wirtschaftlicher Unterstützungsleistungen. Mit wenigen Ausnahmen ist der Bundesrat in den wesentlichen Punkten auf eine praxistaugliche Lösung unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse eingeschwenkt, wie dies die Beherbergungsbranche gefordert hatte.
Zur Bewältigung der Corona-Krise sind die Härtefallhilfen für die hauptbetroffene Hotellerie von elementarer Bedeutung. Nachdem die Spielregeln für die Kompensation corona-bedingter Verluste bereits mehrmals geändert werden mussten, trägt der heutige Beschluss des Bundesrates zur lang erwarteten Klärung wichtiger Detailfragen bei. Noch in der Frühjahrssession hatte das Parlament um die Ausgestaltung der Wirtschaftsunterstützung im Covid-19-Gesetz gerungen. HotellerieSuisse setzt sich seit Anbeginn der Pandemie für eine angemessene Entschädigung betroffener Unternehmen ein und wertet die nun vorliegende Umsetzung der Härtefallhilfe als weitgehend zufriedenstellend. Anlass zur Kritik geben jedoch die praxisfernen Vorgaben bei Eigenleistungen sowie die zu starr ausgelegten Fixkostenanteile, nach denen der Kompensationsumfang bemessen wird.
Kritik: Zu starre Fixkostenanteile und praxisferne Umsetzung bei Eigenleistungen
Wie vom Bundesrat vorgesehen und im Covid-19-Gesetz bereits umgesetzt, wird in der Härtefallhilfe neu zwischen Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Franken sowie mit über 5 Millionen Franken Jahresumsatz unterschieden. Letztere können vom Bund direkt entschädigt werden, während der Vollzug weiterhin über die Kantone läuft. Zur Vereinfachung der Prüfverfahren sieht die Verordnung für die Bemessung nicht rückzahlbarer Beiträge pauschale Fixkostenanteile vor. Dieser Schritt ist prinzipiell zu begrüssen, weil damit der Vollzug erleichtert und eine rasche Abwicklung der Gesuche sichergestellt werden kann. Allerdings trägt ein Ansatz von 25 Prozent den Verhältnissen in der Hotellerie nicht überall angemessen Rechnung. HotellerieSuisse hatte deshalb gefordert, dass die Anteile alternativ anhand der effektiven Fixkosten berechnet werden können. Nicht praxistauglich ist zudem die Vorgabe bei Eigenleistungen, die im Falle höherer Entschädigungen anfallen: Bareinlagen können von grossen Betrieben, die in den letzten 12 Monaten über 40 Prozent Umsatzeinbussen zu beklagen hatten, schlicht nicht gestemmt werden. Bei diesen Punkten behält sich HotellerieSuisse vor, auf parlamentarischem Weg Verbesserungen anzustreben.
Wichtige Forderungen bei zentralem Hilfsinstrument umgesetzt
Im Übrigen begrüsst der Verband die Härtefallregeln weitgehend und anerkennt die Leistungen von Bund, Kantonen und politischen Akteuren, die eine praktikable Kompensationslösung unter schwierigen Bedingungen erarbeitet haben. Wichtige Forderungen der Hotellerie wurden in der Härtefallhilfe umgesetzt, wie der Anspruch auf Spartenabrechnungen (Hotelrestaurants), die Erhöhung der maximalen A-Fonds-perdu-Beiträge auf eine Million Franken bei kleineren Betrieben, die angemessene Entschädigung grösserer Unternehmen sowie generell ein verbesserter Zugang . Entscheidend ist jetzt, dass die Kantone die eingehenden Anträge rasch bearbeiten und die Hilfsgelder zeitnah bei den Betrieben ankommen. Die Hotellerie erfüllt schweizweit systemrelevante Funktionen für den Wirtschaftsstandort, den Geschäfts- und Ferientourismus sowie die Standortattraktivität. In der Branche werden Tausende von Mitarbeitenden beschäftigt und wesentliche Beiträge an die die regionale Wertschöpfung geleistet.