JA zur AHV 21
HotellerieSuisse beschliesst JA-Parole zur Abstimmung über die AHV 21 am 25. September.
Die Verbandsleitung von HotellerieSuisse hat an ihrer letzten Sitzung die JA-Parole zum Reformpaket AHV 21 beschlossen, das am 25. September 2022 zur Abstimmung gelangt. Die zeitgemässe Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen bei gleichzeitiger Flexibilisierung sind richtige und notwendige Schritte, um das finanzielle Gleichgewicht und Leistungsniveau der AHV nachhaltig und generationengerecht zu sichern. Die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer betrifft die Branche direkt, ist aber tragbar.
An ihrer Sitzung vom 24. Mai 2022 beschloss die Verbandsleitung von HotellerieSuisse einstimmig die Ja Parole zum Reformpaket AHV 21, über welches Volk und Stände am 25. September 2022 abstimmen.
Moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer ist tragbar
Die Zusatzfinanzierung der AHV über eine zeitlich unbegrenzte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes tangiert die Branche direkt. Wichtig ist für HotellerieSuisse dabei, dass der Sondersatz für Beherbergung und der beim Einkauf von Nahrungsmitteln relevante reduzierte Satz jeweils moderat um 0.1 Prozentpunkt angehoben werden. Diese Sonderbehandlung der Tourismusbranche bei der Mehrwertsteuer kennen heute fast alle Länder Europas. Sie rechtfertigt sich dadurch, dass sie eine Diskriminierung innerhalb der Exportbranchen ausgleicht, welcher der Tourismus aufgrund seiner Standortgebundenheit unterliegt.
Vereinheitlichung des Referenzalters und Ausgleichsmassnahmen sind ausgewogen
HotellerieSuisse begrüsst die Vereinheitlichung des Referenzalter von Frauen und Männern. Sie entspricht einem zeitgenössischen Rollenbild mit gleichen Rechten und Pflichten, entlastet die AHV jährlich um netto 1,4 Milliarden Franken und ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der 1. Säule.
Gleichzeitig minimiert die etappenweise Angleichung von 64 auf 65 Jahre in Schritten von drei Monaten pro Jahr den Nachteil für einzelne Jahrgänge. Ausserdem sichern Ausgleichsmassnahmen für eine Übergangsgeneration von insgesamt neun Jahrgängen die Sozialverträglichkeit der Reform flexibel und je nach Ausgangslage der Betroffenen. Sie beinhalten konkret einen lebenslangen AHV-Zuschlag, tiefere Kürzungssätze für Frühpensionierungen sowie einen erleichterten Vorbezug ab 62 Jahre.
Flexibilisierung und Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit sind notwendig
Als zeitgemäss und sinnvoll erachtet HotellerieSuisse auch die Flexibilisierung des Rentenbezugs, welcher den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt und einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Anstelle des heute üblichen «ordentlichen Rentenalters» soll der Rentenbezug neu flexibilisiert werden, womit sowohl Frauen und Männer in die Lage versetzt werden, sich zwischen 63 und 70 Jahren in AHV und obligatorischer beruflicher Vorsorge zu pensionieren.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die verbesserten Anreize für eine Weiterführung der Erwerbstätigkeit. Nach dem Referenzalter bezahlte Beiträge führen heute nicht zu einer höheren Altersrente, neu werden sie zur Aufbesserung der Rente berücksichtigt. Zudem wird der Freibetrag von 1’400 Franken pro Monat freiwillig und ermöglicht damit AHV-Beiträge auch auf kleinen Löhnen wie sie bei reduzierten Pensen anfallen.