Härtefall Hilfe Kanton
Das DVS Graubünden hat unsere beharrlich gestellte Forderung erfüllt, dass alle für externe Gäste geschlossenen Hotelrestaurants den übrigen Restaurants gleichgestellt werden. Neu gilt, dass ab einer 15 % Einbusse einer (teil)geschlossenen Sparte wie Restaurant (oder z.B. Wellness) ein entschädigungspflichtiger Härtefall vorliegt. Das zweite Erfordernis ist, dass bei einer solchen Spartenabrechung die Gesamtunternehmung auch eine Umsatzeinbusse von mindestens 15 % aufweist.
Eine weitere erfreuliche Aenderung ist zudem, dass neu 75 % der ungedeckten Fixkosten zur Auszahlung gelangen statt bisher 50 %. Weitere Informationen zur Härtefallregelung des Kantons finden Sie hier. Es ist gut zu überlegen, für welche 12 Monats-Periode das Gesuch eingereicht wird. Aufgrund der Struktur der meisten Saisonbetriebe ist die Chance mit einem anfangs März eingereichten Gesuch für 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 möglicherweise am grössten, um auf den (zur Zeit noch) erforderlichen Umsatzverlust für das gesamte Hotel von 40 % zu kommen. Gemäss Factsheet Beitragsbemessung wird - egal welche Periode gewählt wird - immer der Zeitraum bis Ende März 2021 berücksichtigt, je nach Datum der Eingabe mittels pauschalen Erhöhungen. Allfällige Fragen sind an haertefall(at)gr.ch zu richten.