Härtefallhilfe: Jetzt sind die Kantone gefordert
Der Bundesrat hat heute die Härtefallverordnung angepasst und ein Recovery-Programm für den Tourismus angekündigt.
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Der Bundesrat hat heute die Härtefallverordnung angepasst. Anstatt einer – wie von HotellerieSuisse gefordert – national verbindlichen Regelung setzt er dabei auf kantonale Lösungen. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden Nachfragebaisse im internationalen und geschäftlichen Reiseverkehr wird nun ein angemessenes Engagement der Kantone umso wichtiger.
Sowohl die Prognosen renommierter Institute wie der KOF als auch Marktbeobachtungen und die Umfrage zur Lageeinschätzung von HotellerieSuisse Ende Mai zeigen klar auf, dass die Corona-Krise für die Hotellerie nicht ausgestanden ist. Mit einer Erholung des internationalen Reiseverkehrs und des Geschäftstourismus kann frühestens ab 2022 gerechnet werden. Stark international ausgerichtete Destinationen und Unternehmen, wie etwa Stadthotels, können nur bedingt von den inländischen Öffnungsschritten profitieren. Internationale Gäste stellen in normalen Zeiten einen Logiernächte-Anteil von 55 Prozent und können durch mehr Besucher aus dem Inland sowie dem nahen Ausland bei weitem nicht kompensiert werden.
Kantone in der Pflicht
Aus diesen Gründen hätte sich HotellerieSuisse eine national verbindliche Regelung gewünscht, so dass betroffene Betriebe coronabedingte Verluste auch im zweiten Halbjahr 2021 kompensieren lassen können. Eine solche Verlängerung der Härtefallregelung, wie es auch das Parlament gefordert hat, müsste eine Erhöhung der Maximalbeiträge und eine Verlängerung der Bezugsdauer beinhalten sowie für grosse und kleine Unternehmen zugänglich sein. Mit der vorliegenden Variante wird den Kantonen bundesseitig lediglich die Möglichkeit eröffnet, sich allfällige Zusatzmassnahmen über die Bundesratsreserve finanzieren zu lassen. Nun stehen die Kantone in der Pflicht, betroffenen Unternehmen eine angemessene Unterstützung über den Juni hinaus zu garantieren und fortdauernde Störungen in der Wertschöpfungskette zu kompensieren. Denn es gilt die Zeitspanne zu überbrücken, bis das angekündigte «Recovery-Programm» für den Tourismus greift. Dieses wird nicht vor 2022 in Kraft treten und wichtige Impulse für die nachhaltige Erholung der touristischen Nachfrage sowie für den Erhalt der Innovations- und Investitionskraft in den kommenden zwei Jahren bringen.
Verlustgrenze für Bundesunterstützung sehr hoch
Im Weiteren hat der Bundesrat entschieden, dass die Härtefallunterstützung bei Umsatzeinbussen von über 70 Prozent auch für kleine Unternehmen erhöht wird. Dieser Schritt ist im Prinzip zu begrüssen, jedoch wurde die Verlustgrenze sehr hoch angesetzt. Künftig werden nur noch wenige Betriebe solch exorbitante Verluste erleiden und von dieser Hilfsmassnahme überhaupt profitieren. Je nach Standort dürften sich die Einbussen betroffener Hotels grösstenteils zwischen 40 und 60 Prozent bewegen. Für die kostenintensive Hotellerie sind jedoch bereits Einnahmeausfälle in dieser Grössenordnung äusserst einschneidend, weil die Margen systembedingt tief sind. Umso wichtiger wird deshalb ein hinreichendes Engagement der Kantone sein, um regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten.