Nach zwei Jahren ohne Erhöhung steigen die Mindestlöhne ab dem 1. Januar bzw. ab der Sommersaison 2022 um 0.2 Prozent. Darauf hatten sich die Sozialpartner bereits im Sommer 2020 in Verhandlungen geeinigt. Die Sozialpartner leisten zudem einen Beitrag zur Eindämmung des Fachkräftemangels.
Im Coronajahr 2020 hatten sich die Sozialpartner darauf geeinigt, die Löhne 2020 und 2021 auf dem Stand von 2019 zu belassen und diese erst im Jahr 2022 anzuheben. Die Mindestlöhne werden um 0.2 Prozent erhöht. Wie immer gilt diese Erhöhung ab dem 1. Januar bzw. der Sommersaison 2022. Sie betrifft ausschliesslich die Mindestlöhne nach Art. 10 und Art. 11 L-GAV. Die 2022 geltenden Mindestbruttolöhne der verschiedenen Lohnkategorien sowie die entsprechenden Stundenansätze finden Sie hier. Die von 2019 bis 2021 geltenden Löhne können hier abgerufen werden.
Die Sozialpartner müssen gemäss L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne verhandeln. Zwischen März und Mai 2022 werden die Lohnverhandlungen für die Löhne ab 2023 aufgenommen. Zu den Sozialpartnern gehören auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.