Nationalrat will Potenzial neuer Fachkräfte ausschöpfen
Der Nationalrat will die Rekrutierung von in der Schweiz qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten erleichtern. Nun muss noch der Ständerat dazu Ja sagen.
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Der Nationalrat macht den Weg frei, damit hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nach der Ausbildung in der Schweiz unbürokratisch weiterbeschäftigt werden können. So will er gleich lange Spiesse für Absolvierende der höheren Berufsbildung schaffen. Der Bundesrat hatte in seiner Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) nur Erleichterungen für Schweizer Hochschulabsolvierende (Tertiär A) vorgesehen, nicht aber für Absolvierende der höheren Berufsbildung (Tertiär B). Als nächstes wird das Geschäft im Ständerat behandelt.
Geht es nach dem Willen des Nationalrats, soll das Ausländer- und Integrationsgesetz neu eine Zulassungserleichterung für Drittstaatsangehörige mit Abschlüssen der gesamtem schweizerischen Tertiärstufe vorsehen. «Wir begrüssen diesen Entscheid, berücksichtigt er doch das dringende Bedürfnis von KMU nach praxisnah ausgebildeten Fachspezialistinnen und -spezialisten», sagt HotellerieSuisse-Präsident Andreas Züllig.
Hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten hierbehalten
Der Nationalrat ist mit seinem Entscheid dem Antrag der zuständigen Kommission gefolgt und trägt damit der Tatsache Rechnung, dass KMU besonders auf Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung angewiesen sind. Die Beherbergungsbranche ist ein Beispiel dafür, dass KMU-Betriebe dieselben Rekrutierungsproblemen haben wie Unternehmen, die Arbeitskräfte von Hochschulen beziehen. In der Schweiz ausgebildete ausländische Berufsleute bedeuten eine zahlenmässig beschränkte, aber doch relevante Entlastung.
Massgeschneiderte Lösungen gegen den Fachkräftemangel
Indem künftig ausländische Absolvierende der gesamten Tertiärstufe von erleichterten Zulassungsbedingungen profitieren sollen, wird die Rekrutierung geeigneter Fachkräfte voll ausgeschöpft. Dies entspricht den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Damit Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten mit einem in der Schweiz erworbenen Abschluss der höheren Berufsbildung künftig einfacher hierzulande arbeiten dürfen, muss als nächstes der Ständerat dieser Ausnahme zustimmen.
Gleichwertigkeit von berufsbildendem und akademischem Weg leben
Gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung gilt, dass «allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden» sollen. In der Praxis kämpft die höhere Berufsbildung nach wie vor um diese Anerkennung. Der heutige Entscheid des Nationalrats ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Ständerat unterschätzt den Wert einer starken Berufsbildung
Mit dem Nein zur Einführung der Titel «Bachelor Professional» und «Master Professional» hat der Ständerat in dieser Session leider gezeigt, dass er die Wichtigkeit fairer Wettbewerbschancen für praxisnah qualifizierter Spezialistinnen und Spezialisten verkennt. HotellerieSuisse erwartet, dass die kleine Kammer bei der Anpassung des AIG die Gleichwertigkeit von berufsbildenden und akademischen Abschlüssen endlich anerkennt.