Ab dem 1. September gelten wieder die ursprünglichen Regelungen zur Kurzarbeit. Am 12. August hat der Bundesrat jedoch einige Ausnahmen beschlossen.
In Deutschland herrscht punkto Paritätsklauseln ab sofort wieder Rechtssicherheit.
Die Trägerschaft stärkt den Hospitality Summit mit Know-how bei inhaltlichen Fragen und dem jeweiligen Netzwerk bei der Verankerung im Markt.
Ab dem 1. September 2020 gelten wieder die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit.
Eine Umfrage in allen Regionen ergibt ein grundsätzlich sehr erfreuliches Bild über den Buchungsstand für den Sommer.
Der Basler Hotelier-Verein führt ein Label ein, mit dem die Betriebe die wirksame Umsetzung eines Schutzkonzeptes dokumentieren können.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse und Swiss Catering Association haben gemeinsam das Schutzkonzept für das Gastgewerbe auf die Gesichtsvisiere hin geprüft.
Neue Trusted Consultants im Beraternetzwerk von HotellerieSuisse: Conerum AG, Gastgeber 3.0, UNISONO, WATTELSE und Majestic Management & Consulting.