Update zu Kurzarbeit und Vaterschaftsurlaub
Der Bundesrat hat die Regelungen zur Kurzarbeit präzisiert. Auch beim Vaterschaftsurlaub sind die Modalitäten seitens EO nun klar.
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Die Regelungen zur Kurzarbeitsentschädigungen wurden durch den Bundesrat präzisiert. Weiter haben erwerbstätige Väter seit 1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die Modalitäten seitens EO sind nun klar. Ebenfalls erinnern wir Sie daran, dass Sie bis Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen, falls in Ihrem Betrieb 100 oder mehr Mitarbeitende tätig sind.
Kurzarbeit
- Der Karenztag fällt weg. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2020 bis zum 31. März 2021.
- Kurzarbeitsentschädigung ist sowohl für unkündbare (neu ab Januar 2021) wie kündbare befristete Verträge möglich. Dies gilt vorläufig bis am 30. Juni 2021.
- Kurzarbeitsentschädigung für Lernende: Ist ausschliesslich möglich, wenn der Betrieb behördlich geschlossen wurde. Hotelrestaurants, auch wenn sie nur noch Hotelgäste verpflegen dürfen, sind NICHT behördlich geschlossen. Die Ausbildung der Lernenden muss zudem weiterhin sichergestellt sein und die KAE ist subsidiär zu anderen finanziellen Unterstützungsleistungen. Diese Regelung gilt ab Januar 2021 bis am 30. Juni 2021.
- Die maximale Bezugsdauer von KAE bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden wird rückwirkend für den Zeitraum 1. März 2020 bis und mit 31. März 2021 aufgehoben.
Vaterschaftsurlaub
- Erwerbstätige Väter haben seit Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.
- Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden.
- Das Wochenende wird beim Vaterschaftsurlaub mitentschädigt. Aus diesem Grund erhält der Vater 14 Taggelder à 80 Prozent des Lohnes ausbezahlt.
- Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt bezogen werden.
- Der Vaterschaftsurlaub wird zusätzlich zu den Ferien gewährt. Somit darf der Arbeitgeber die Ferien nicht kürzen.
- Ausserdem wird die Kündigungsfrist verlängert, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und der Vater noch nicht den gesamten Vaterschaftsurlaub bezogen hat. Die Verlängerung entspricht der Anzahl verbleibender Urlaubstage.
- Teilzeiterwerbstätige Väter haben Anspruch auf 14 Taggelder in der Höhe von 80 Prozent des effektiven Teilzeiteinkommens
Vaterschaftsurlaub und Anspruch L-GAV
Der Anspruch kumuliert sich nicht. Die Kontrolleure des L-GAV akzeptieren die Auszahlung von 14 Taggeldern in der Höhe von 80 Prozent. Teilweise vertreten die Gewerkschaften die Ansicht, dass sich der Anspruch kumuliert. Dies sehen die Arbeitgeberverbände – nicht nur der Branche - jedoch nicht so. Darüber wird wohl das Bundesgericht entscheiden müssen.
Reminder Lohngleichheit
Aufgrund der Änderungen im Gleichstellungsgesetz sind Unternehmen, die anfangs 2021 100 oder mehr Mitarbeitende haben, verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Wir unterstützen Sie in der Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse in Kooperation mit dem Verein für Chancen- und Lohngleichheit, Schweiz (VCLG). Weitere Informationen finden Sie hier.