Belebte Innenstädte: Vorschlag des Bundesrats unbrauchbar
Die vom Bundesrat präsentierte Vernehmlassungsvorlage zur Einführung städtischer Tourismuszonen ist enttäuschend und muss nachgebessert werden.
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HotellerieSuisse ist enttäuscht über den Vorschlag des Bundesrates zur Einführung städtischer Tourismuszonen. Die Grundidee von Tourismuszonen in klar definierten Quartieren in Innenstädten ist es, diese durch ein attraktives Shoppingerlebnis zu beleben und für Touristinnen und Touristen attraktiver zu machen. Der nun vorliegende Vorschlag, der Sonntagsöffnungszeiten nur für Geschäfte im Souvenir- oder Luxussegment vorsieht, ist in dieser Form unbrauchbar. HotellerieSuisse verlangt deshalb eine Überarbeitung des Entwurfs.
«Der Vorschlag des Bundesrates entspricht nicht den Diskussionen, die in den letzten Monaten mit den Sozialpartnern geführt wurden und schlägt eine unausgewogene Lösung vor», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Für den Verband ist eine Umsetzung mit eingeschränktem Warensortiment und Kundenkreis unpraktikabel und nicht zielführend.
Ziel der Anpassung sollen belebte Innenstädte sein
Der Bundesrat schlägt massive Beschränkungen in der Umsetzung städtischer Tourismuszonen vor. So sollen nur Geschäfte öffnen dürfen, die hauptsächlich ausländische Touristinnen und Touristen bedienen. Das Warensortiment soll auf Luxus- und Souvenirartikel beschränkt werden. Diese Einschränkungen weichen erheblich von der Ursprungsidee ab, bei der es darum geht, dass in klar definierten Zonen auch sonntags ein breites und attraktives Einkaufserlebnis möglich wird, dass sich belebend auf Städte auswirkt.
Mit vorliegendem Vorschlag bleibt Schweiz hinter dem Ausland zurück
Beschränkungen im Sortiment tragen nicht zu einem attraktiven Einkaufserlebnis bei, wie es sich viele Touristinnen und Touristen aus ihren Heimatorten und dem umliegenden Ausland gewohnt sind. Der Vorschlag des Bundesrates könnte sogar das Gegenteil bewirken: Für ausländische Gäste könnte es abschreckend wirken, wenn lediglich Reisende im Luxussegment ihre Einkaufswünsche befriedigen können, während solche mit kleinerem Budget vor verschlossenen Türen stehen. Hinzu kommt, dass auch Gäste, die es sich leisten können, in Luxusläden einzukaufen, eine breite Auswahl an Läden in verschiedenen Preissegmenten erwarten.
Der Detailhandel darf nicht abgestraft werden
Von geöffneten Geschäften soll die gesamte städtische Wertschöpfungskette profitieren. Der vorliegende Vorschlag ist nicht nur aus touristischer Sicht unattraktiv, sondern auch für den direkt betroffenen Detailhandel unpraktikabel und wettbewerbsverzerrend. Auch branchenspezifische Sonderregelungen in Bezug auf zusätzliche Kompensationen für die Arbeit an Sonntagen sind praxisfremd. Es müssen diesbezüglich für alle Erlebnisse der touristischen Wertschöpfungskette die gleichen Spielregeln gelten. Weder die Gastronomie, noch die Beherbegrung oder kulturelle Institutionen kennen solche Kompensationen, wie sie der Bundesrat in seinem Vorschlag nun für den Detailhandel fordert. Die Freiheit der Branchen, im Bereich der Sozialpartnerschaft aktiv zu werden, ist zu wahren.