Festtage im Gastgewerbe ermöglichen
In einem Schreiben an Simonetta Sommaruga bitten wir die Bundespräsidentin, mit gezielten Lockerungen den Weg frei zu machen, um die Festtage im Gastgewerbe zu ermöglichen.
Zum Jahresende ist das Bedürfnis gross, im Familien– und Freundeskreis Weihnachten und Silvester zu verbringen. Wir haben Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga deshalb in einem Schreiben einen möglichen Weg aufgezeigt, um das Festtagsgeschäft zu ermöglichen, unter der Voraussetzung, dass sich die epidemiologische Lage weiterhin verbessert.
Ansonsten droht die Situation, dass sich Gäste vermehrt in privaten Räumlichkeiten aufhalten und feiern, wo Schutzmassnahmen entweder nicht oder kaum umgesetzt und kontrolliert werden (können).
Im Detail bitten wir um folgende Anpassungen im Hinblick auf Weihnachten und Neujahr für den Zeitraum zwischen dem 21. Dezember 2020 und 3. Januar 2021:
- Aufhebung der Sperrstunde für Hotelgäste: Aktuell dürfen Hotelgäste ab 23 Uhr nur in Hotelzimmern bedient werden. Die Regelung ist strenger als im Lockdown des Frühjahrs. Dies ist unverhältnismässig und stösst bei den Hotelgästen auf Unverständnis. Ein sicherer Service kann jederzeit mit einem strengen Schutzkonzept auch ausserhalb der Gästezimmer gewährleistet werden. Die Vermischung der Gästegruppen wird verhindert.
- Verkürzung der Sperrstunde für externe Gäste: Für die gastgewerblichen Betriebe ist es gerade beim Weihnachts- und Silvestergeschäft wichtig, den Service länger als 23 Uhr aufrechterhalten zu können. Auch hier kann eine Vermischung der Gästegruppen dank Einhaltung der Schutzmassnahmen verhindert werden. Müssten die Betriebe um 23 Uhr schliessen, würden viele Gäste gemeinsam ihre Abende über die Feiertage zu Hause verbringen, wo kaum Schutzmassnahmen zum Tragen kommen dürften.
- Flexibilisierung der 4er Tischregel: Die Grösse der zugelassenen Gästegruppe muss flexibilisiert werden, damit Familien mit Verwandten oder engen Freunden an Weihnachten oder Silvester zusammen im Restaurant oder Hotel essen gehen können. Es ist unverständlich, dass in privaten Räumlichkeiten – wo keine anderen Schutzmassnahmen umgesetzt werden müssen – bis zu zehn Personen gemeinsam essen und feiern dürfen.
- Professionelle Veranstaltungen wie Musikdarbietungen im Gastrobereich mit mehr als 50 Personen erlauben: Aktuell dürfen in einem Restaurations- oder Hotelbetrieb nicht mehr als 50 Personen anwesend sein, wenn ein professioneller Pianist beispielsweise während dem Weihnachtsessen engagiert wird. Es gibt gastgewerbliche Betriebe, die durch grosse Säle in der Lage sind, mehr als 50 Personen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemassnahmen zu empfangen. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden.
Im Schreiben betonen wir, dass die Beherbergungsbranche bereit ist, einen Beitrag für gelungene Feiertage in aussergewöhnlichen Zeiten zu leisten. Dass unsere Schutzkonzepte funktionieren haben wir in den letzten Monaten eindrücklich bewiesen.