Werden Sie Berufsbildner oder Berufsbildnerin
Als Berufsbildner oder Berufsbildnerin sind Sie in Ihrem Betrieb für die Ausbildung der Lernenden zuständig. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Branchennachwuchs.
- HotellerieSuisse
- Bildung und Fachkräfte
- Ausbildungsbetrieb
- Ausbilden
- Berufsbildner werden
Berufsbildner und Berufsbildnerinnen wählen Lernende aus, verantworten die Praxisausbildung des jeweiligen Ausbildungsberufes im Betrieb und begleiten die angehenden Fachkräfte bis zum Qualifikationsverfahren. Zudem müssen sie mit den Bestimmungen des Lehrvertrags sowie dem Jugend- und Arbeitsschutz vertraut sein.
Gut qualifizierte und motivierte Berufsbildner und Berufsbildnerinnen tragen entscheidend dazu bei, dass sich angehende Fachkräfte nachhaltig für die Branche begeistern und dieser treu bleiben.
Voraussetzungen
Damit Sie als Berufsbildner oder Berufsbildnerin tätig werden können, muss Ihr Arbeitsgeber entweder bereits Lernende ausbilden oder daran interessiert sein, dies zu tun. Die fachlichen Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab, für den Sie als Berufsbildner oder Berufsbildnerin verantwortlich sind. Die Mindestanforderungen finden Sie in der Bildungsverordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes.
Vorgehen
- Bekunden Sie Ihr Interesse bei Ihrem Betrieb, dass Sie Berufsbildner oder Berufsbildnerin werden möchten.
- Prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen des entsprechenden Berufs in der Bildungsverordnung erfüllen (Berufserfahrung, abgeschlossene Ausbildung).
- Melden Sie sich für einen Kurs an, der von verschiedenen Bildungsanbieter angeboten wird.
- Nach erfolgreichem Besuch des Berufsbildnerkurses dürfen Sie nun Lernende ausbilden.
- Bereiten Sie sich gut auf die Ausbildung von Lernenden vor. Nutzen Sie dazu auch unsere Hilfsmittel.
Sie arbeiten in einem Betrieb, der noch keine Lernende ausbildet? Informieren Sie sich, wie Ihr Arbeitgeber zum Ausbildungsbetrieb wird und bekunden Sie Ihr Interesse Berufsbildner oder Berufsbildnerin zu werden.