Mitarbeitende mit Schutzstatus S beschäftigen
Nur rund 20 Prozent der Personen mit Schutzstatus S sind erwerbstätig. Das Potenzial für unsere Branche ist dementsprechend gross. Erfahrungen von Mitgliederbetrieben zeichnen ein positives Bild.
Als der Bundesrat den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2025 verlängerte, gab er auch das Ziel bekannt, deren Erwerbsquote von 20 auf 40 Prozent zu verdoppeln. Die Beherbergungsbranche kann einen wichtigen Beitrag leisten, denn zahlreiche Betriebe haben viel Erfahrung und Kompetenz mit internationalen Arbeitskräften.
Situation in der Ukraine langfristig ungewiss
Ein Ende des Krieges in der Ukraine ist gegenwärtig nicht absehbar. Doch selbst wenn der Schutzstatus S dereinst aufgehoben wird, ist eine rasche und geordnete Rückkehr der Geflüchteten in die Ukraine mit Herausforderungen verbunden. Es wird eine Rückkehrstrategie brauchen, die eine Überforderung der durch den Krieg zerstörten ukrainischen Strukturen verhindert. Der Verband fordert deshalb, dass der Bund der Situation der bereits gut in den Arbeitsmarkt integrierten Personen in zielführenden Übergangsbestimmungen gebührend Rechnung trägt.
Positive Erfahrungen mit Mitarbeitenden aus der Ukraine
Eine Mitgliederumfrage von HotellerieSuisse zeigt, dass Schutzstatus-S-Mitarbeitende eine wertvolle Bereicherung im Betriebsalltag sind. So machen 74 Prozent der Betriebe sehr oder überwiegend positive Erfahrungen, während nur 6 Prozent negative Erfahrungen angeben.
Grosses Potential bei Lernenden mit Schutzstatus S
Unter den 9600 Schutzbedürftigen zwischen 15 und 24 Jahren zählt das Staatssekretariat für Migration (SEM) lediglich 228 Lernende. Die tiefen Zahlen lassen sich teilweise mit den unterschiedlichen Bildungssystemen erklären. In der Ukraine beschreiten Jugendliche mehrheitlich den tertiären Ausbildungsweg. Die Berufslehre ist hingegen wenig etabliert, deren Wert und Möglichkeiten entsprechend kaum bekannt.
Dabei bietet eine Lehre in der Beherbergungsbranche Berufschancen und Arbeitsmöglichkeiten weltweit. Für Lehrbetriebe ist es wichtig zu wissen, dass Lernende mit Schutzstatus S ihre Lehre in der Schweiz beenden dürfen, auch wenn der Schutzstatus aufgehoben wird.
Erfahren Sie in unserem FAQ mehr zur Anstellung von Personen mit Schutzstatus S.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Personen mit Schutzstatus S
Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine läuft aktuell bis 4. März 2025.
Mit dem Schutzstatus S erhalten die Betroffenen einen Ausweis S, dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet, jedoch verlängerbar. Nach frühestens fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist.
HotellerieSuisse setzt sich dafür ein, dass Schutzbedürftige auch nach Ablauf ihres Status in der Schweiz bleiben können. Dazu prüft der Verband rechtliche und politische Möglichkeiten, damit Personen, die bereits im Arbeitsmarkt sind, nicht gehen müssen.
Jugendliche mit Schutzstatus S können eine Lehre beginnen und abschliessen, auch wenn der Bundesrat den Status vorzeitig aufhebt. Der Lehrbetrieb muss den Lehrvertrag vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigen lassen und ist für das Einholen der notwendigen Arbeitsbewilligung beim Kanton zuständig.
Lernende mit Schutzstatus S dürfen ihre Lehre in der Schweiz beenden, auch wenn der Schutzstatus aufgehoben wird.
Es gibt viele Plattformen, auf denen man mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen kann. Dazu gehören die Lernendenbörse an der regionalen Gewerbeausstellung, Berufswahlangebote in den Schulen sowie der Tag der offenen Hoteltüren «Pleasedisturb.ch» von HotellerieSuisse.
Die Arbeitsbewilligung muss bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde beantragt werden. Dies ist in der Regel unkompliziert online möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung des L-GAV.
Für die Kontaktaufnahme zu möglichen Personen mit Schutzstatus S bieten sich die RAV und die Flüchtlingshilfe an.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sollten Sie Schutzberechtigten die nötige Zeit und die Gelegenheit geben, einen Sprachkurs zu besuchen. Der L-GAV bietet kostenlose Sprachkurse für Mitarbeitende an.