Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung
Für HotellerieSuisse ist die internationale Zusammenarbeit in der Bildung eminent. Der Gesetzesentwurf für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung wird begrüsst, weil er grössere Flexibilität schafft.
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Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung beinhaltet die internationale Mobilität und die Kooperationen zwischen Institutionen. Sie ist seit über zwanzig Jahren ein Teil der Bildungspolitik des Bundes. Nun wird das zugehörige Gesetz totalrevisiert. Ziel dabei ist es, dass inhaltliche und formale Lücken in den bestehenden Regelungen geschlossen, Begrifflichkeiten aktualisiert und der strategische Handlungsspielraum des Bundes für die zukünftige Förderung erweitert werden. Insbesondere sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, weltweit an Kooperationen teilzunehmen und eigene Programme zu lancieren.
Vorlage für neues Bundesgesetz wird begrüsst
Im Grundsatz begrüsst HotellerieSuisse die Vorlage für das Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Gegenüber dem aktuellen Gesetz ist sie deutlich umfassender und zugleich flexibler. Dies kommt der Hotellerie entgegen. HotellerieSuisse ist unter anderem durch die Partnerschulen im Ausland stark in der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung engagiert. Ausserdem lebt die Hotellerie grundsätzlich von der Mobilität von Menschen, und damit auch vom Erfahrungs- Wissens- und Ideenaustausch.
Um die Mobilität in der Bildung optimal zu fördern, stellt HotellerieSuisse Handlungsbedarf in den folgenden Punkten fest:
- Mobilitätsprogramme in Europa und in der restlichen Welt sind so zu behandeln, dass sie sich ergänzen, statt als Alternativen zu gelten.
- Insbesondere für international weniger bekannte Bildungsangebote wie die Abschlüsse der höheren Berufsbildung, soll im Ausland mehr Verständnis und Wertschätzung geschaffen werden. Der Auftrag der internationalen Bildungszusammenarbeit ist entsprechend zu erweitern.
- Sämtlichen genannten Bildungsstufen und -bereichen ist ein tatsächlich vergleichbarer Zugang zur Mobilitätsförderung zu ermöglichen.
- Die Voraussetzungen für den Stipendienbezug im Gesetz sind klarer zu regeln. So ist es beispielsweise momentan nicht klar, wie viel Zeit man im Schweizer System verbracht haben muss, um stipendienberechtigt zu sein.
- Die Aufgaben und Berichterstattung der geplanten Agentur sind in Hinblick auf die internationale und auf die ebenfalls betreute nationale Mobilität klarer zu definieren.