In der Sessionsvorschau werden branchenrelevante Geschäfte beleuchtet und Handlungsempfehlungen abgegeben. In der Sessionsrückschau werden die Beschlüsse aus der Session kommentiert.
Rückschau Herbstsession 2024
Noch keine Entscheidung zum Mehrwertsteuer-Sondersatz
Heute ist die Herbstsession zu Ende gegangen. Die Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen wurde der Kommission des Ständerates zur Beratung zugewiesen. Zudem wurde im Nationalrat die Einführung der Individualbesteuerung befürwortet, die insbesondere Zweitverdienende entlastet und die Gleichstellung fördert. Diese Entwicklungen tragen wesentlich zur Attraktivität des Schweizer Tourismusstandorts und zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Branche bei.
MWST-Sondersatz soll fortgeführt werden
Der Ständerat hat in der Herbstsession 2024 noch keine endgültige Entscheidung zur dauerhaften Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen getroffen. Stattdessen wurde die Motion zur weiteren Beratung an die zuständige Kommission überwiesen. Dies bietet der Beherbergungsbranche jedoch die Chance, die Wichtigkeit dieses Sondersatzes erneut darzulegen. Der reduzierte MWST-Satz von 3,8 Prozent bleibt weiterhin essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Beherbergung, insbesondere im internationalen Markt. Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweiz entfallen auf ausländische Gäste, was die Preisgestaltung enorm beeinflusst.
Eine frühzeitige Planungssicherheit wird von der Branche dringend benötigt, da der aktuelle MWST-Sondersatz im Jahr 2027 ausläuft. Die Beherbergungsbranche sieht in dessen Fortführung eine Schlüsselrolle zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in einem Umfeld, in dem die Schweiz als teures Reiseland wahrgenommen wird. Der Sondersatz erlaubt es den Betrieben, ihre Preise wettbewerbsfähig zu halten und so die Attraktivität der Schweiz als Reiseziel zu wahren.
Der Schweizer Tourismus, der rund 10 Milliarden Franken jährlich umsetzt und etwa 80'000 Menschen beschäftigt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft. Der MWST-Sondersatz trägt nicht nur zur Stabilität der Branche bei, sondern ist auch für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Tourismusstandort entscheidend.
Der Nationalrat stellte in der Herbstsession die ersten Weichen zur Individualbesteuerung. Die Befürwortung dieser Steuerreform beseitigt die sogenannte Heiratsstrafe und stellt sicher, dass verheiratete und unverheiratete Paare gleichgestellt werden. Für die Beherbergungsbranche, die besonders stark unter Fachkräftemangel leidet, ist dies eine wichtige Entwicklung, da Zweitverdienende durch geringere steuerliche Belastungen stärker am Erwerbsleben teilnehmen können. Gut ausgebildete Frauen zum Beispiel sollen dadurch ermutigt werden, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Dies hilft der Branche, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu lindern und trägt gleichzeitig zur Gleichstellung der Geschlechter bei.