Qualitätsmerkmal seit 1979
Die seit 1979 laufend weiterentwickelte Klassifikation von HotellerieSuisse bildet das zentrale Qualitäts- und Positionierungsmerkmal für die Schweizer Beherbergungsbranche.
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- Geschichte und Entwicklung
Mit der Schweizer Hotelklassifikation hat HotellerieSuisse bereits im Jahr 1979 den Grundstein für Qualitätsentwicklung und Gästetransparenz in der Beherbergungsbranche gelegt. Dank der klaren Handhabung und einem verständlichen, laufend optimierten Kriterienkatalog wird das Schweizer System rasch auch international zum Vorbild. Diese Vorreiterrolle zeigt sich 2009 darin, dass die Schweiz Gründungsmitglied der Hotelstars Union (HSU) ist, welche die Kriterien der Hotelklassifikation europäisch harmonisiert.
Das bewährte System der Klassifikation besteht aus den international bekannten Kategorien zwischen einem und fünf Sternen, abgerundet mit der Auszeichnung «Superior» pro Kategorie. Das Schweizer System geht jedoch seit geraumer Zeit über die Sternekategorien hinaus. Durch Spezialisierungskategorien können sich Hotelbetriebe in spezifischen Kategorien wie u.a. Wellness, Design, Sport oder Familie zusätzlich zertifizieren lassen, was ein entscheidender Vorteil in der Marktpositionierung sowie der Vermarktung via Schweiz Tourismus darstellt.
Seit dem Jahr 2019 lassen sich zusätzlich zu Hotelbetrieben auch Serviced Apartments in den Sternekategorien klassieren. Damit hat die Klassifikation auf den Markttrend hin zur grösseren Nachfrage nach Serviced Apartments reagiert. Sie gewährt dem Kunden auch hier grösstmögliche Transparenz.
2020 wurde die Klassifikationspflicht für Beherbergungsbetriebe mit einer Mitgliedschaft von HotellerieSuisse aufgehoben. Die Beherbergungsbetriebe durchlaufen weiterhin ein Audit, welches im Sinne eines Qualitäts- und Messinstruments Anwendung findet und mit den bekannten Sternekategorien und wahlweise mit Spezialisierungskategorien zu einer gezielten Marktpositionierung führt. Verzichtet ein Beherbergungsbetrieb auf die Klassifikation, kann die Vermarktung über den Beherbergungstyp erfolgen (Hotel / Swiss Lodge / Serviced Apartments) jedoch muss in der Publikation zwingend auf die Angabe von Sternen verzichtet werden.
Ebenfalls wurde 2020 die Publikationspflicht der Klassifikation aufgehoben. Die klassierten Beherbergungsbetriebe sind somit nicht verpflichtet die Sterne zu publizieren und als Positionierungsinstrument zu nutzen.