Teilerfolg mit Wermutstropfen für die Beherbergungsbranche
HotellerieSuisse begrüsst die zusätzlichen 40 Millionen für Marketingkampagnen, ist jedoch enttäuscht über die Ablehnung dauerhafter Nullzinsen für Notkredite.
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In der ausserordentlichen Session hat das Parlament für den krisengeschädigten Tourismussektor wichtige Unterstützungsleistungen im Bereich der Nachfrageförderung beschlossen. Die Beherbergungsbranche freut sich über die Zusatzmittel von 40 Millionen an Schweiz Tourismus zugunsten von Marketingkampagnen, mit denen der touristische Stillstand überwunden werden kann. Angesichts der dramatischen Wirtschaftslage ist die Ablehnung dauerhafter Nullzinsen bei Covid-Krediten hingegen enttäuschend.
Nachdem der Bundesrat per Notrecht erste und gezielte Unterstützungs- und Schutzmassnahmen gegen die Corona-Krise eingeleitet hat, nimmt das Parlament mit seinen Beschlüssen in der ausserordentlichen Session die gesetzgeberischen Tätigkeiten wieder auf. Anlässlich der ausserordentlichen Session wurden die Hilferufe aus dem Tourismussektor - als wirtschaftlicher Pfeiler und Arbeitgeber tausender Beschäftigter - teilweise erhört. Erfreulich zu werten sind die weiteren Öffnungsschritte nach dem Lockdown («smart restart»), welche Bundesrat und Parlament nun anvisieren.
Zuschüsse für Nachfrageförderung von hoher Bedeutung
Im Weiteren will das Parlament die touristische Nachfrage mit 40 Millionen an Schweiz Tourismus fördern, mit dem Hinweis die Regionen zu vermarkten. Zur Förderung der Nachfrage und Wiederankurbelung des Schweizer Tourismus nach dem Stillstand sind die gesprochenen Finanzmittel elementar. Während der Fokus in einer ersten Phase auf dem Heimmarkt liegt, sollen - sobald möglich - Nahmärkte und später der erweiterte internationale Markt bearbeitet werden. Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang auch die Absicht des Bundesrates, einen konkreten Fahrplan für Grenzöffnungen und den Abbau von Reisebeschränkungen mit europäischen Ländern zu erarbeiten.
Instrument für Krediterlasse im Härtefall nach wie vor nötig
Abgelehnt hat das Parlament die Forderung nach dauerhaften Nullzinsen bei einfachen Covid-Krediten. Ein willkommener Abbau von finanziellen Bürden und Planungsunsicherheiten für betroffene Unternehmen, die unverschuldet von der Corona-Krise getroffen wurden, bleibt damit aus. Angesichts der dramatischen Lage bei vielen Betrieben sind jetzt weitere Unterstützungsmassnahmen umso dringlicher, damit Überschuldungsfallen und Konkurswellen auf breiter Front abgewehrt werden können. Die Politik sollte im ordentlichen Recht zeitnah ein Instrument für Krediterlasse in Härtefällen bereitstellen, das Betriebe entlang geeigneter Bemessungskriterien entlastet. Ein solcher Erlass von Notkrediten bietet sich als ausgewogene Lösung an, um vor der Krise gesunde Unternehmen zu unterstützen.
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